Bezeichnung
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Teil 2
Beschreibung
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Mit dem Angebot abzugebende Eigenerklärungen (dem Formblatt 124 entnommen): 1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen 2. Angabe, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt hat 3. Angabe, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen 4. Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, oder keine Eintragungspflicht in die zuvor genannten Register; Zutreffendes muss ausgewählt werden) 5. Angabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig festgestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden) 6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, im Einzelnen, ob: a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen; b) das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; c) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt; d) für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden) 7. Angaben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat 8. Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) die Eigenerklärungen von den anderen Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert werden, kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.