Beschreibung
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1. Referenz Beton- & Stahlbetonbau (ZTV-W LB 215 oder gleichwertig): Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten zehn Kalenderjahren (Fertigstellung bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Anforderungen an die Referenz: Massivbauleistungen mit erhöhten Anforderungen an den Beton nach ZTV-W LB 215 oder äquivalentem europäischen Regelwerk als Transportbeton mit eingebauter Gesamtmenge > 10.000 m3 je Referenz bei vergleichbar konstruktiven Wasserbauwerken. Bei vorgenannten Bauleistungen, die nicht nach ZTV-W hergestellt wurden (bspw. ausländische Bieter) ist die Gleichwertigkeit des Betons nachzuweisen/zu erklären. Vergleichbare konstruktive Wasserbauwerke sind Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Wasserkraftanlagen, Schöpfwerke, Hafenbauten, Durchlässe, Talsperren, Staumauern als Einzel- oder Komplettleistung, als Hauptauftragnehmer oder für den Beton-/Stahlbetonbau verantwortlicher ARGE-Partner. 2. Referenz Stahlwasserbau (ZTV-W LB 216/1 + ZTV-W LB 218); ersatzweise Stahlbau nebst Nachweisen: Angaben über die Ausführung von Stahlwasserbauleistungen in den letzten zehn Kalenderjahren (Fertigstellung bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es ist mindestens eine Referenz Stahlwasserbau nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Anforderungen an die Referenz Stahlwasserbau: Stahlwasserbauleistungen mind. der Ausführungsklasse EXC 3 (tragende Bauteile) und einer Gesamttonnage > 100 t je Referenz im Regelungsbereich ZTV-W LB 216/1 und ZTV-W LB 218 oder äquivalenten europäischen Regelwerken. Vergleichbare Stahlwasserbauleistungen sind Schütze, Tafeln, Tore, Verschlüsse, Kanalbrücken, Hebewerke. Bei vorgenannten Stahlwasserbauleistungen, die nicht nach ZTV-W hergestellt wurden (bspw. ausländische Bieter) ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen/zu erklären. Zulässig ist eine Referenz als Einzel- oder Komplettleistung, als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer. Referenz im Stahlbau mit u.g. Anforderungen ist ebenfalls zulässig, wenn keine Referenz Stahlwasserbau nachgewiesen werden kann. Angaben über die Ausführung von Stahlbauleistungen in den letzten zehn Kalenderjahren (Fertigstellung bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der Komplexität der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Anforderungen an die einzelne Referenz Stahlbau: Ausführung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090 und Korrosionsschutzleistungen gem. ZTV-ING oder äquivalenten europäischen Regelwerken, mindestens der Ausführungsklasse EXC-3 (tragende Bauteile) und einer Gesamttonnage > 500 t je Referenz. Bei einer Referenz im Stahlbau ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der Bieter Korrosionsschutz (nebst Oberflächenvorbereitung) im Stahlwasserbau nach ZTV-W LB 218 erbringen wird. Bei vorgenannten Stahlbauleistungen, die nicht nach ZTV-ING hergestellt wurden (bspw. ausländische Bieter) ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen/zu erklären. Vergleichbare Stahlbauleistungen sind Stahlbrücken, Stahlverbundbrücken, Stahltragwerke für Infrastruktur. Zulässig ist eine Referenz als Einzel- oder Komplettleistung, als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer. 3. Referenz Spezialtiefbau – Bohren im Fels: Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünfzehn Kalenderjahren (Fertigstellung bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Vergleichbare Bauleistungen im „Spezialtiefbau – Bohren im Fels“ sind: - überschnittene bzw. tangierende Bohrpfahlwand mit Pfahldurchmesser >= 0,8 m mit Mindestpfahllänge im Fels >= 4 m und - Leitparameter nach DIN 18301 oder gleichwertig für Bohren im Fels mit einaxialer Druckfestigkeit > 70 MPa und - Abrasivität CAI >= 2 Bei vorgenannten Bauleistungen, die nicht nach DIN hergestellt wurden (bspw. ausländische Bieter) ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen/zu erklären. Zul. Referenzen im Bereich des „Spezialtiefbaus – Bohren im Fels“ sind bspw. Baugruben, Hochwasserschutzwände, Dichtwände, Stützbauwerke, Unterfangungen, Gründungen etc. Zulässig sind Referenzen als Einzel- oder Komplettleistung, als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer.