Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnen der DVB AG (Kopie)

Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen der DVB AG Vergabenummer: DVB_2024_08_062 Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen wie folgt: Los 1 Unterhaltsreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Los 2 Grundreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Wesentlicher Umfang der Leistungen: Los 1 UH0 Unterhaltsreinigung bei Temperaturen unter …

CPV: 90917000 Usługi czyszczenia urządzeń transportowych
Miejsce wykonania:
Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnen der DVB AG (Kopie)
Miejsce udzielenia zamówienia:
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Numer nagrody:
DVB_2024_08_062 a

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnen der DVB AG (Kopie)
Beschreibung : Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen der DVB AG Vergabenummer: DVB_2024_08_062
Kennung des Verfahrens : 2a2df2a0-9d15-4e6c-b679-5fbf8c0e7cc1
Interne Kennung : DVB_2024_08_062 a
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90917000 Reinigung von Transportmitteln

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C5A4K
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen wie folgt: Los 1 Unterhaltsreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Los 2 Grundreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Wesentlicher Umfang der Leistungen: Los 1 UH0 Unterhaltsreinigung bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius 30 Tage UH1 Unterhaltsreinigung Täglich 325 Tage UHS Glasreinigung vom 01.04. - 31.10. aller 10 Tage UHW Glasreinigung vom 01.11. - 31.03. aller 30 Tage Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf Los 2 GR Grundreinigung pro Fahrzeug aller 25 Wochen Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Optionen :
Beschreibung der Optionen : einmalige Verlängerung um 1 Jahr.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : einmalige Verlängerung um 1 Jahr.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Wertungsgrundlage ist die Gesamtsumme aus "Gesamtpreis pro 3 Jahre" und dem 1.000fa-chen des "Durchschnittlicher SVS Sonderleistungen" aus den Angaben im "Leistungsverzeichnis Straßenbahn".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums : Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die Angebotswertung erfolgt anhand der Vorgabe aus dem "Los 1 Leistungsverzeichnis Straßenbahn UH" sowie "Los 2 Leistungsverzeichnis Straßenbahn GR" (Reiter: "Leistungsverzeichnis") "Fahrzeuge pro Jahr" multipliziert mit der Bieterinformation ("Minuten pro Reinigungsstufe") je Reinigungsstufe und Fahrzeugtyp und der sich daraus ergebenden Gesamtsumme "Anzahl von Reinigungsstunden pro Jahr" (S).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums : Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Dresdner Verkehrsbetriebe AG -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Grundreinigung
Beschreibung : Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen wie folgt: Los 1 Unterhaltsreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Los 2 Grundreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Wesentlicher Umfang der Leistungen: Los 1 UH0 Unterhaltsreinigung bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius 30 Tage UH1 Unterhaltsreinigung Täglich 325 Tage UHS Glasreinigung vom 01.04. - 31.10. aller 10 Tage UHW Glasreinigung vom 01.11. - 31.03. aller 30 Tage Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf Los 2 GR Grundreinigung pro Fahrzeug aller 25 Wochen Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Optionen :
Beschreibung der Optionen : einmalige Verlängerung um 1 Jahr.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : einmalige Verlängerung um 1 Jahr.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Wertungsgrundlage ist die Gesamtsumme aus "Gesamtpreis pro 3 Jahre" und dem 1.000fa-chen des "Durchschnittlicher SVS Sonderleistungen" aus den Angaben im "Leistungsverzeichnis Straßenbahn".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums : Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die Angebotswertung erfolgt anhand der Vorgabe aus dem "Los 1 Leistungsverzeichnis Straßenbahn UH" sowie "Los 2 Leistungsverzeichnis Straßenbahn GR" (Reiter: "Leistungsverzeichnis") "Fahrzeuge pro Jahr" multipliziert mit der Bieterinformation ("Minuten pro Reinigungsstufe") je Reinigungsstufe und Fahrzeugtyp und der sich daraus ergebenden Gesamtsumme "Anzahl von Reinigungsstunden pro Jahr" (S).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums : Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Dresdner Verkehrsbetriebe AG -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Registrierungsnummer : DE140124030
Postanschrift : Trachenberger Str. 40
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01129
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 351 8571259
Internetadresse : https://www.dvb.de
Profil des Erwerbers : https://www.dvb.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : Braustr. 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : 03419773800
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a52c82ed-effa-48e5-b415-dfb47ec3e5de - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/04/2025 12:14 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00240575-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 73/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/04/2025