ETCS/ATO Umrüstung der BR490 Bestandsfahrzeuge

Vergabe eines Auftrags über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Integration, Lieferung und Erlangung aller notwendiger Genehmigungen von ETCS- und ATO-Fahrzeugausrüstungen für 82 elektrische Triebzüge der Baureihe ET490 der S-Bahn Hamburg GmbH Die S-Bahn Hamburg GmbH hat einen Auftrag über die Entwicklung und Herstellung von Schienenfahrzeugausrüstungen für den Betrieb mit ETCS und …

CPV: 34600000 Lokomotywy kolejowe i tramwajowe oraz tabor kolejowy i podobne elementy
Miejsce wykonania:
ETCS/ATO Umrüstung der BR490 Bestandsfahrzeuge
Miejsce udzielenia zamówienia:
S-Bahn Hamburg GmbH
Numer nagrody:
ETCS BR490

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : S-Bahn Hamburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ETCS/ATO Umrüstung der BR490 Bestandsfahrzeuge
Beschreibung : Vergabe eines Auftrags über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Integration, Lieferung und Erlangung aller notwendiger Genehmigungen von ETCS- und ATO-Fahrzeugausrüstungen für 82 elektrische Triebzüge der Baureihe ET490 der S-Bahn Hamburg GmbH
Kennung des Verfahrens : 6df2017d-db03-4c0a-bb10-0254a826e427
Interne Kennung : ETCS BR490
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : ETCS/ATO Umrüstung der BR490 Bestandsfahrzeuge
Beschreibung : Die S-Bahn Hamburg GmbH hat einen Auftrag über die Entwicklung und Herstellung von Schienenfahrzeugausrüstungen für den Betrieb mit ETCS und ATO GoA 2 und über die betriebsfertige Entwicklung und Integration der technischen Lösung für die 82 elektrischen Triebzüge der S-Bahn Hamburg GmbH (Baureihe 490) sowie (a) den Einbau der Fahrzeugausrüstungen in vier „First-of-Class“ – (FoC)-Fahrzeuge und (b) deren Lieferung an den AG und technisch-fachliche Begleitung bei deren selbstständigen Einbau durch den AG in die übrigen Fahrzeuge der genannten Baureihe vergeben.
Interne Kennung : ETCS BR490

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2032

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : dabc6f18-97cd-4d61-9734-8bcba49d8685-01

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : S-Bahn Hamburg GmbH -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : S-Bahn Hamburg GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die Beauftragung der Entwicklung und Herstellung von Schienenfahrzeugausrüstungen für den Betrieb mit ETCS und ATO GoA 2 und über die betriebsfertige Entwicklung und Integration der technischen Lösung für die 82 elektrischen Triebzüge der S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) für das Streckennetz in Hamburg beim Hersteller der Fahrzeuge ist aus folgenden Gründen eine zulässige Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und Nr. 5 SektVO. Der Hersteller ist als einziger Anbieter in der Lage, die Baureihe 490 mit den ETCS-/ATO-Systemen auszustatten. Diese Aufgaben lassen sich aufgrund spezifischer technischer Anforderungen und der Exklusivität des Wissens über die Fahrzeuge von anderen Unternehmen ausführen. Ein zentrales Argument für die Alleinstellung vom Hersteller liegt in ihrem umfassenden Verständnis der Fahrzeugleittechnik und des zentralen Steuerungssystems (TCMS), das als Herzstück der Fahrzeugsteuerung agiert. Dieses Wissen umfasst detaillierte Einblicke in den Aufbau und die Funktion der Fahrzeuge sowie den Quellcode der Fahrzeugsoftware, auf den nur der Hersteller Zugriff hat. Weder die SBH noch Dritte verfügen über diese Zugriffe und Kenntnisse. Der Hersteller allein hat die erforderlichen Kenntnisse über die Inhalte dieser Quellcodes und weiß, welche Änderungen nötig sind, um eine störungsfreie Kommunikation zw. ETCS/ATO und der bestehenden Fahrzeugleittechnik herzustellen. Die Inhalte des Quellcodes sowie der Änderungsbedarf des Quellcodes der Software sind als exklusives Know-How und Geschäftsgeheimnis des Herstellers einzustufen. Für die Integration der ETCS-/ATO-Systeme sind umfangreiche hardwareseitige und softwareseitige Anpassungen erforderlich. Hardwareseitig müssen Schnittstellen geschaffen werden, die eine zuverlässige Signalübertragung zwischen den On-Board Units (OBU) und der bestehenden Fahrzeugleittechnik ermöglichen. Dies bedeutet, dass spezifische Modifikationen vorgenommen werden müssen, um eine nahtlose Verbindung sicherzustellen. Auf der softwareseitigen Ebene müssen die empfangenen Signale von der Strecke über die OBU verarbeitet und korrekt an die Fahrzeugsteuerung weitergeleitet werden. Darüber hinaus sind aufgrund der sicherheitsrelevanten Natur dieser Änderungen umfangreiche Nachweise und Dokumentationen erforderlich, um die Modifikationen zu validieren und die Zulassung der Fahrzeuge sicherzustellen. Bei der Betrachtung die Integration von ETCS-/ATO-Lösungen bzw. bestehenden OBU eines anderen Anbieters in die Fahrzeuge der BR490 einzubauen, wäre dies mit umfassenden Unwägbarkeiten und hohen zusätzlichen Aufwänden für die SBH verbunden. Dies ist dadurch begründet, dass andere Anbieter nicht in der Lage sind, diese spezifischen Arbeiten durchzuführen, da sie weder Zugang noch Kenntnisse über die notwendige Fahrzeugdokumentation sowie Kenntnisse über die Inhalte und Wirkweise der Software-Quellcode haben. Ohne diese Informationen können Dritte keine störungsfreien Verbindungen zwischen ihren OBU-Systemen und der bestehenden Fahrzeugleittechnik herstellen. Selbst sofern ein anderer Anbieter Zugang zum Quellcode erhielte, würde die Modifikation der Fahrzeugsoftware erhebliche Projektierungs-, Entwicklungs- und Testaufwände erfordern und wäre somit mit erheblichen technischen Risiken und Mehrkosten für die SBH verbunden. Überdies ist davon auszugehen, dass in diesem Fall im Verlauf der Projektabwicklung aufgrund der anzupassenden Fahrzeugsoftware weitere Unterstützungsleistungen des Herstellers erforderlich sind. Dies würde nicht nur zu hohen zusätzlichen Kosten, sondern auch zu erheblichen Verzögerungen führen. Insofern wäre eine vollständige Neuprogrammierung der Fahrzeugsteuerungssoftware durch einen Dritten technisch äußerst aufwendig und wirtschaftlich nicht vertretbar. Vernünftige Alternative oder Ersatzlösungen gibt es nicht. Bei der Betrachtung der folgenden Alternativszenarios kommt man zu dem Schluss, dass diese weder technisch, wirtschaftlich noch zeitlich in einem für die SBH vertretbaren Rahmen sind: • Zur Verschaffung gewisser Kenntnisse über die Funktion der Fahrzeugsoftware der BR 490 zwecks Schaffung der Voraussetzungen für die Integration einer Fremd-OBU für ETCS/ATO müsste ein anderer Anbieter die gesamte Fahrzeugsteuerungssoftware der BR 490 erneuern, um sein OBU-System zuverlässig mit dieser zu verknüpfen. • Der Hersteller würde beauftragt werden, die Leittechnik so anzupassen, dass eine OBU eines anderen Herstellers angebunden werden kann. Insgesamt führen diese technischen Erwägungen zu der Schlussfolgerung, dass nur der Hersteller in der Lage ist, die notwendigen Arbeiten an der BR490 effizient und sicher durchzuführen. Eine Vergabe der Arbeiten an einen anderen Anbieter würde nicht nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen, sondern auch erhebliche technische Risiken mit sich bringen, die den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Fahrzeuge gefährden könnten. Auch stellen etwaige Alternativen keine vernünftige Lösung für die vorhandene Aufgabenstellung dar. Zudem würde in Anbetracht der bereits mit ETCS-/ATO-Technologie vom Hersteller auszuliefernden 64 Fahrzeuge aus einem Optionsabruf die Beauftragung eines anderen Anbieters auch aus einem anderen Grund nicht in Betracht kommen. Bei der Beauftragung eines anderen Anbieters mit den Leistungen würden zwei unterschiedlich ausgestattete Teilflotten entstehen, und zwar die 82 Bestandsfahrzeuge und die 64 Optionsfahrzeuge. Die Entstehung unterschiedlicher Teilflotten mit verschiedenen OBU-Systemen würde den Instandhaltungsaufwand für die Fahrzeuge erheblich erhöhen. Dies würde zu zusätzlichen Schulungen der Wartungsteams, einer Vielzahl an Wartungsplänen und einem erhöhten Bedarf an Ersatzteilen führen. Diese Faktoren würden nicht nur die Betriebskosten in die Höhe treiben, sondern auch das Risiko von Fehlern bei der Wartung und Bedienung der Fahrzeuge erhöhen. Zudem würden der SBH dadurch erhebliche Mehrkosten für die Betriebsplanung entstehen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Alstom Transportation Germany GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ETCS BR490– Angebot zur Umrüstung der 82 Bestandsfahrzeuge BR490 mit ETCS/ATO
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : ETCS/ATO Umrüstung BR490 Bestandsfahrzeuge
Datum der Auswahl des Gewinners : 06/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 31/03/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : S-Bahn Hamburg GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : S-Bahn Hamburg GmbH
Registrierungsnummer : HR 63626 (S-Bahn Hamburg GmbH)
Postanschrift : Hammerbrookstraße 44
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20097
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FE.EF 21 (1)
Telefon : +49 89 1308-49340
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Alstom Transportation Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 64838
Postanschrift : Ernst-Reuter-Platz 6
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10587
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Internetadresse : https://www.alstom.com/
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 61d74502-10f5-4e99-a086-56af0e91ff7e - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 11:49 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00231753-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 71/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/04/2025