Zusätzliche Informationen
:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOB/A; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU- Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.