Zusätzliche Informationen
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Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote her-angezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis ergibt sich aus den Preispositionen des Preisblatts. Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen wer-den nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreise innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktezahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung von 50 % (x 50) multipliziert. Bewertung "Konzept zur Auftragsdurchführung" Anhand des vom Bieter gemäß Ziffer 4.4.6 der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor. 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung nicht zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalt erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder erheblich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung wesentliche Mängel aufweisen. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn eine mangelhafte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium zwar zum Teil plausibel sind und Projektbezug haben, aber Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis größere Mängel aufweisen. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleineren Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 6 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen An-geboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 8 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu an-deren Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 10 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung in besonderer Weise zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweiligen Gewichtung (20 %) multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. Das Konzept zur Auftragsdurchführung geht insgesamt mit 40 % in die Wertung ein. Bewertung "Erfahrung der Einsatzleitung" Die Einsatzleitung ist im Formblatt "Erfahrungen der Einsatzleitung" gem. Ziffer 4.4.7 der Bewerbungsbedingungen namentlich zu benennen und anhand ihrer Erfahrungen bzw. beruflichen Kompetenz vorzustellen. 1. An die Einsatzleitung werden die nachfolgenden Mindestanforderungen gestellt: a) Die Einsatzleitung muss über die berufliche Qualifikation "Meister für Schutz und Sicherheit" oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation sowie über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen. b) Darüber hinaus muss für die Einsatzleitung mindestens ein Referenzprojekt benannt wer-den, das gleichzeitig die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Referenz aus den letzten 5 Jahren (Zeitraum 07/2019 bis 07/2024) zu Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft. - Die Einsatzleitung muss in dem Referenzprojekt mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig als Einsatzleitung tätig gewesen sein. 2. Die Bewertung der Erfahrungen der Einsatzleitung erfolgt auf Grundlage der für sie benannten Referenzprojekte: a) Dauer der Tätigkeit als Einsatzleitung Für die Dauer der Tätigkeit als Einsatzleitung in einer Flüchtlingsunterkunft in den letzten zehn Jahren (seit 07/2014) können dabei maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: - Weniger als 1 Jahr: 0 Punkte - Mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre: 1 Punkt - Mindestens 2 Jahre, aber weniger als 3 Jahre: 3 Punkte - Mindestens 3 Jahre, aber weniger als 4 Jahre: 5 Punkte - Mindestens 4 Jahr, aber weniger als 5 Jahre: 8 Punkte - Mehr als 5 Jahre: 10 Punkte b) Dauer der Tätigkeit als Einsatzleitung im Rahmen einer Streifendienst-Bewachung Für die Dauer der Tätigkeit als Einsatzleitung in den letzten zehn Jahren (seit 07/2014) können maximal weitere 10 Punkte erreicht werden, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um Bewachungsleistungen im Streifendienst für mehrere Flüchtlingsunterkünfte gleichzeitig handelt. Die Punkte werden wie folgt vergeben: - Weniger als 1 Jahr: 0 Punkte - Mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre: 1 Punkt - Mindestens 2 Jahre, aber weniger als 3 Jahre: 3 Punkte - Mindestens 3 Jahre, aber weniger als 4 Jahre: 5 Punkte - Mindestens 4 Jahr, aber weniger als 5 Jahre: 8 Punkte - Mehr als 5 Jahre: 10 Punkte Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweiligen Gewichtung (5 %) multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. Die Erfahrung der Einsatzleitung geht insgesamt mit 10 % in die Wertung ein. Begrenzung der Anzahl der Bewerber, § 51 VgV Der Auftraggeber beabsichtigt, grundsätzlich höchstens 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand der Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen des Bewerbers. Für die Begrenzung der Bewerberanzahl werden nur solche Referenzen gewertet, die gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllen (Hinweis: Anforderungen gehen über die Mindestanforderungen nach Ziffer 3.5 hinaus): -Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft (vergl. Einrichtungen werden hier nicht berücksichtigt); -Regelbelegung von mind. 90 Personen oder Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in mehreren, mindestens zwei örtlich voneinander getrennten Einrichtungen unter einem Auftrag; - Ausführungsdauer von durchgehend mind. einem Jahr als hauptverantwortlicher Sicherheitsdienst (kein Nachunternehmer); - Vorlage einer Auftraggebererklärung entsprechend Anlage 09. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach folgendem Punktesystem: ? 8 wertbare Referenzen: 5 Punkte ? 6 < 8 wertbare Referenzen: 4 Punkte ? 4 < 6 wertbare Referenzen: 3 Punkte > 2 < 4 wertbare Referenzen: 2 Punkte 2 wertbare Referenzen: 1 Punkt Die 5 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Einreichung eines Angebots aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber danach eine identische Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen oder sollten mehr als 5 Bewerber die Höchstpunktzahl erreichen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen ein Stichentscheid auf der Grundlage der Summe des höchsten Gesamtumsatzes durchgeführt.