Beschreibung
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Elektroinstallationsarbeiten zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an 5 Schulstandorten im Wetteraukreis Der Wetteraukreis ist als Träger der Schulen im Landkreis u.a. für die Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sowie für die Schul-IT und Einrichtungen zuständig. Mit dem "DigitalPakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, um digitalen Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Im Rahmen des "DigitalPakts Schulen in Hessen" werden an verschiedenen Schulstandorten im Wetteraukreis die Netzwerkinfrastruktur und Elektroinstallationen erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Abwicklung von Einzelprojekten an den Schulstandorten im Wetteraukreis zur Erweiterung und Erneuerung vorhandener Elektroinstallationen, angepasst an die aktuellen Anforderungen an die Netzwerkinfrastruktur. Ziel ist der Ausbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen. Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus der ITAusstattung der Schulen im Wetteraukreis und Mithilfe des Förderprogrammes des Bundes und des Landes Hessen "DigitalPakt Schule" wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur (mit leistungsfähigem WLAN analog den Vorgaben sowie durch strukturierte Datenverkabelung) erneuert, angepasst bzw. ergänzt. Auszuführen sind die Leistungen an 5 definierten Schulstandorten, welche sich in folgenden Ortschaften des Wetteraukreises befinden: LOS 1: Stadtschule Bad Vilbel, Sporthalle + Mensa (61118 Bad Vilbel) LOS 2: Johann-Philipp-Reis-Schule, Gebäude B (61169 Friedberg) LOS 3: Philipp-Dieffenbach-Schule, Halle am Seebach (61169 Friedberg) LOS 4: Augustinerschule, Haus des Handwerks (61169 Friedberg) LOS 5: Otto-Dönges-Schule (63667 Nidda) Der Ausführungszeitraum beginnt direkt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab 30. März 2025, Durchführung möglichst bis 30.06.2025, Abschluss spätestens bis 31.07.2025. Bei Bedarf muss eine Erhöhung der Kapazität des Montageteams erfolgen um den Zeitrahmen bzw. das Leistungsziel einzuhalten. Die durchzuführenden Arbeiten sind primär die Erweiterung und die Erneuerung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen, Multifunktionsräumen (Mensen, Aulen, Turnhallen) und Sporthallen, sowie die Errichtung und/oder die Erneuerung von Server- und Verteilerschränken, die Errichtung und/oder die Erneuerung der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (WLAN) und die Montage von Interaktiven-Schultafeln (IAS) einschließlich der benötigten Verkabelung. Die Errichtung von Wireless-Netzwerken erfolgt anhand einer im Vorfeld erstellten WLAN-Planung, welche dem AN durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Die zur Projektabwicklung erforderliche Planungen (Entwurfs- oder Ausführungspläne und Skizzierungen, etc.) werden dem AN soweit möglich durch den AG zur Verfügung gestellt. Zum Abschluss eines Einzelprojektes sind von dem AN Dokumentationsunterlagen zu erstellen bzw. vorhandene Dokumentationsunterlagen sind zu überarbeiten und zu ergänzen und mit dem AG abzustimmen. Ein Fachplanungsbüro begleitet die Maßnahme. Bei den durchzuführenden Projekten handelt es sich vorwiegend um Sonderbauten, in der Regel um Schulkomplexe (Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsschulen, etc.). Alle Arbeiten sind daher mit einer besonderen Umsicht durchzuführen (in der Regel während des normalen Schulbetriebes bzw. außerhalb der Hessischen Schulferien). Es ist alles zu vermeiden, was zu einer allgemeinen Gefahr und Störung des Schulbetriebes und/oder die Sicherheit der Schüler in Frage stellen kann. Mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit in den Gebäuden und auf dem Gelände der jeweiligen Schule ist auszugehen und aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Vorgaben mit Einschränkungen in Bezug auf Zugänglichkeiten zur jeweiligen Schule zu rechnen. Personelle Qualifikation und Verfügbarkeit Zur Durchführung der Einzelprojekte ist eine permanente Verfügbarkeit von mindestens 2 bis 6 Arbeitskräften, je in Abhängigkeit des Projektumfangs, zu gewährleisten. Es muss jederzeit eine 100%ige personelle Ausfallreserve zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet werden, dass permanent ein bauleitender Obermonteur mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung auf der Baustelle vor Ort ist und dieser die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Monteure und Obermonteure müssen mindestens die Qualifikation als Geselle mit Gesellenbrief oder Facharbeiter mit Facharbeiterbrief erfüllen. Vorschriften Grundlagen sind die Verwaltungsgrundlagen des "DigitalPakts Schule", die "Ausstattungsstandards im Pädagogischen Schulnetz der Schulen im Wetteraukreis" sowie bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz das Handbuch "Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises". Zur Umsetzung sind alle weiteren Informationen und Vorgaben zwingend zu beachten, die dem Leistungsverzeichnis beigelegt sind. Alle für die auszuführenden Leistungen geltenden und einschlägigen Gesetze, Normen, Standards usw. sind einzuhalten, in diesem Zusammenhang wird auf DIN 276 hingewiesen. Für die Lieferung und Verlegung gelten generell die entsprechenden VDE-Vorschriften sowie die vom VDE herausgegebenen Schriftenreihen. Die festgelegten Prozesse des mit dem für die Schulen des Wetteraukreises zuständigen IT-Support sind ebenfalls zwingend zu beachten.