Bezeichnung
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Genaueres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen B.01, B.02 und B.03. Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung
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(Kriterium 2.1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. +++ (Kriterium 2.2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. +++ (Kriterium 2.3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. +++ (Kriterium 2.4): Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention a) Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich seine Unternehmensführung der Bedeutung der Bedeutung bewusst ist, alle geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu beachten. +++ (Kriterium 2.5): Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. +++ (Kriterium 2.6): Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. +++ (Kriterium 2.7): Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. +++ (Kriterium 2.8): Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. +++ (Kriterium 2.9): Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). +++ (Kriterium 2.10): Erklärung, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. +++ (Kriterium 2.11): Einhaltung von Sanktionen und Embargos. +++ (Kriterium 2.12): Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i. H. v. 120 Mio. € netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen. +++ (Kriterium 2.13): Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen gem. Ziffer 5.1.6. +++ (Kriterium 2.14): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. +++