Beschreibung
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Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gem. FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Diese können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. Es ist mindestens eine Referenz mit einem vergleichbaren Auftrag erforderlich. Vergleichbar ist ein Auftrag, der folgende Mindestanforderungen erfüllt: Operativer Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft mit mind. 300 Geflüchteten inkl. gesundheitlicher Betreuung und Verpflegung (Frühstück, Abendessen sowie Ausgabe Mittagessen nach Lieferung durch Caterer) bezieht. Vertragslaufzeit mind. 12 Monate in den letzten 3 Jahren. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit d. „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (sh. Bewerbungsbedingungen L212EU). Bieter haben das Formular 24_VgV_068_ Los1_Anlage_zu_L124.docx einzureichen. Darin erklärt der Bieter bzgl.: 1. Personal: dass 1.1 er im Fall der Auftragserteilung die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte mit den geforderten beruflichen Qualifikationen bzw. Befähigungen zur Verfügung stehen u. entspr. qualifiziertes Personal für die gesamte Dauer des Vertrags vorgehalten wird u. 1.2 er vor Auftragsbeginn für jeden eingesetzten Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für eine Behörde vorlegen wird, das nicht älter als sechs Monate ist. 1.3 das für Hausmeisterleistungen eingesetzte Personal über eine einschlägige, abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung verfügt. 2. Wäschereileistungen: dass 2.1 für Wäschereileistungen ausschließlich Mitarbeitende eingesetzt werden, die fachkundig sind (bzgl. Geräten, Hilfsmitteln, Hygiene- und Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Wäschereitechnik) u. keine Erkrankung gem. Infektionsschutzgesetz haben, 2.2 die Wäschereileistungen nach hygienischen u. industriellen Reinigungsgrundsätzen erfolgen. 3. Verpflegung (Frühstück, Abendessen) u. Essensausgabe: dass 3.1 alle erforderlichen gewerbe-, gesundheits- u. hygienerechtlichen Vorschriften für die Verpflegungsleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung eingehalten werden, 3.2 für die Verpflegungsleistungen alle erforderlichen Verordnungen zur Lebensmittelhygiene, spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, die Lebensmittelhygieneverordnung u. die Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung eingehalten werden, 3.3 das eingesetzte Personal im Bereich der Verpflegung fachkundig ist, über Berufserfahrung verfügt, zuverlässig ist, die Hygienebelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG) u. Folgebelehrungen (§ 43 Abs. 4 IfSG) erhalten hat, in anwendbaren Vorschriften d. Lebensmittelrechts geschult ist, auf Anforderung einen Nachweis amtsärztlicher Untersuchungen vorlegen kann, 3.4 er in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit die Anforderungen der DIN EN ISO 22000:2018 od. vergleichbarer Managementsysteme zur Lebensmittelsicherheit einhalten wird, 3.5 er über eine ISO-9001-Zertifizierung od. eine vergleichbare Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Sofern sich der Betrieb in einem laufenden Rezertifizierungsprozess befindet, wird auf Anforderung hierüber eine Bestätigung vorgelegt, 3.6 der Betrieb die technischen u. organisatorischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt u. die verwendeten Geräte in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand sind. 3.7 mit dem Angebot beispielhafte Pläne für ein variantenreiches Frühstücks- u. Abendessen vorgelegt wird. 4. Gesundheitliche Betreuung: dass 4.1 das für die gesundheitliche Betreuung eingesetzte Personal über die Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten (MFA oder vergleichbare Ausbildung, z.B. Krankenpflegekraft; Arzthelfer*in) bzw. über eine Ausbildung als Notfallsanitäter*in / Rettungssanitäter*in verfügt, die deutsche Sprache in Wort u. Schrift beherrscht und über Kenntnisse in weiteren Sprachen verfügt, insbesondere Sprachen, die in den Herkunftsländern der Asylsuchenden gesprochen werden, 4.2 er für den operativen Betrieb eine*n Medizinproduktebeauftragte*n sowie eine*n Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte*n mit entsprechenden Zertifizierungen vorhalten wird. 5. Hygieneplan: dass er für den operativen Betrieb eine*n Hygienebeauftragte*n für die Kontrolle u. Durchführung der Hygienemaßnahmen sowie zur Schulung des Personals vorhalten wird. Außerdem gibt der Bieter im Formular Formular 24_VgV_068_ Los1_Anlage zu L 124.docx folgende Erklärung ab: Uns ist bekannt, dass die genannten Zertifikate, Qualifikationsnachweise oder sonstigen Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen (falls nicht bereits mit dem Angebot gefordert) der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig wie angefordert innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Soweit noch kein entsprechendes Personal bei Angebotsabgabe eingestellt ist, bestätigen wir hiermit, dass bis zu Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt wird. Bestätigungen bzw. Nachweise für Qualifikationen / Befähigungen legen wir in diesem Fall auf gesondertes Verlangen bis vier Wochen vor Betriebsbeginn vor. Die geforderten Unterlagen können vom AG auch im laufenden Betrieb der EAU Erlangen geprüft werden (zum Beispiel bei Personalwechsel). Wir gewährleisten, dass Zertifikate, Bestätigungen, Qualifikationsnachweise oder sonstige Nachweise über die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit besitzen.