Beschreibung
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Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026. Es bestehen zwei weitere Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.06.2026 - 31.05.2027 und vom 01.06.2027 - 31.05.2028 Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. 3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden, Workshops und Offene Treffs, Kinderbeaufsichtigung Während der Maßnahmelaufzeit ist ein Gesamtkontingent an Beratungsstunden, Workshops, Offene Treffs und Beaufsichtigungsstunden bereitzustellen. • Insgesamt sind 8580 Coachingstunden für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden bis zu 55 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen. Dies setzt sich aus 45 Teilnehmendenplätze mit bis zu 7020 Stunden finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 10 Teilnehmende mit bis zu 1560 Stunden finanziert aus AQB-Mitteln, zusammen. • es sind durchschnittlich vier Workshops pro Woche anzubieten, das entspricht 208 Workshops pro Jahr (davon 139 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 69 Workshops aus AQB-Mitteln). Die Inhalte, der aus dem AQB finanzierten Workshops, sind unter Punkt 5.2 zu entnehmen. • es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten, das sind bis zu 52 Offene Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln. • Für die Beaufsichtigung der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften sind bis zu 2016 Stunden Beaufsichtigung anzubieten, finanziert aus AQB-Mitteln. 3.3. Zeitlicher Umfang und Anforderungen an die Angebote Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.06.2025. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. Der zeitliche Umfang der Maßnahme für alle Teilnehmenden umfasst: Coaching: Drei Zeitstunden Beratung inklusive Vor- und Nachbereitung pro Woche. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten stehen pro Teilnehmenden durchschnittlich156 Stunden Beratung jährlich zur Verfügung, die flexibel, nach Bedarf der Teilnehmenden, einsetzbar sind. Da ein Beratungskontingent zur Verfügung gestellt wird, ist es möglich, innerhalb der verschiedenen Bedarfsgemeinschaften das Unterstützungsangebot zu variieren. Bedarfsgemeinschaften, die vorübergehend mehr Unterstützungsbedarf benötigen, können stärker zu unterstützt werden. Bedarfsgemeinschaften mit geringerem Bedarf dürfen auch mit weniger Beratungsstunden beraten werden. Dies erfolgt in Absprache mit dem Fallmanagement. Das Gesamtkontingent der vorgesehenen Beratungsstunden darf nicht überschritten werden. Workshops: Die Teilnahme an mindestens einem Workshop pro Woche mit drei Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Ein Workshop findet statt, wenn mindestens acht Teilnehmende für den Workshop vorgemerkt und eingeladen wurden. Der Bildungsträger plant die Workshops monatlich im Voraus und bucht die Teilnehmenden ihren Wünschen entsprechend in die Workshops ein. Workshops, die die geplante Mindestteilnehmendenzahl nicht erreichen, sind nicht förderfähig. Workshops, die die Mindestteilnehmendenzahl am Tag der Durchführung, beispielsweise aufgrund von Krankheit des Teilnehmenden, nicht erreichen, können mit dem Auftraggeber abgerechnet werden. Die Begründung für die Abwesenheit des Teilnehmenden werden vom Träger auf der Teilnehmendenliste dokumentiert. Bei voller Belegung des Förderangebotes sind pro Woche vier Workshops anzubieten. Sinkt die Anzahl der Teilnehmenden des Förderangebotes, ist auch das Workshopangebot zu verringern und entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden anzupassen. Offener Treff: Der Offene Treff soll wöchentlich mit zwei Unterrichtseinheiten stattfinden, sowie einer Unterrichtseinheit Vor- und Nachbereitung. Der Besuch des Offenen Treffs ist freiwillig für die Teilnehmenden. Voraussetzungen zur Angebotsabgabe Nachweis der Leistungsfähigkeit: Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II betrug durchschnittlich mindestens 400.000,00 € pro Jahr. Referenzen Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 30 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II innerhalb der letzten drei Jahre. Maximaler Auftragswert Der maximale Auftragswert beträgt insgesamt 1.910.000,00 €. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Angebot nur dann gewertet werden kann, wenn für die nachfolgend aufgeführten Punkte sämtliche Angaben gemacht wurden und der maximale Auftragswert nicht überschritten wird.