Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen

Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie …

CPV: 42511110 Pompy grzewcze
Miejsce wykonania:
Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
Miejsce udzielenia zamówienia:
Brainergy Park Energie GmbH
Numer nagrody:
80258-24 (8)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Brainergy Park Energie GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
Beschreibung : Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
Kennung des Verfahrens : d8149caf-3514-4743-bb17-81a2e9729ebc
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42511110 Wärmepumpen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Brainergy Park 1
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
Beschreibung : Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
Interne Kennung : 80258-24 (8)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42511110 Wärmepumpen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Brainergy Park 1
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Mindestumsatz (2022 bis 2024)
Beschreibung : Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftra-ges, d. h. im Bereich des Anlagenbaus, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung : Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Unternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium
Beschreibung : Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (d.h. über die Lieferung von Großwärmepumpen) sind, anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2018 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: - Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. - Für jede Referenz über ein Projekt, das unter Verwendung natürlicher Kältemittel in den Wärmepumpen erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); - Für jede Referenz über ein Projekt, in welchem eine Kaskadierung mehrerer reversibler Luft-Wasser-Wärmepumpen im Gesamtleistungsbereich von 800 bis 5.000 kW erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien und bei-de Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Technisches Angebot Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: a) Angebotene Lieferzeit Die angebotene Fertigstellungsfrist für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abruf. - 4 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 4 Monaten nach Abruf. - 3 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 5 Monaten nach Abruf. - 2 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abruf. - 1 Punkt: Fertigstellung länger als 6 Monate nach Abruf. b. Energieeffizienz Die Energieeffizienz der angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen wird wie folgt bewertet: Die Effizienzbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der in den Tabellen unter Anhang 03 zur Leistungsbeschreibung angegebenen COP- und EER-Werte. Für jedes Angebot wird zunächst ein Mittelwert aus allen angegebenen COP- und EER-Werten berechnet. Der Bieter mit dem höchsten Mittelwert erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahlen der anderen Angebote werden interpoliert, basierend auf dem Verhältnis ihres Mittelwertes zum höchsten Mittelwert. c. Dauer der Gewährleistungsfrist Die Dauer der angebotenen Gewährleistungsfrist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, wird wie folgt bewertet: • 5 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 10 Jahren • 4 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 8 Jahren • 3 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 6 Jahren • 2 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 4 Jahren • 1 Punkt: Gewährleistungsfrist von weniger als 4 Jahren d. Angebotene Service- und Supportdienste Darzustellen ist, wie sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen gemäß den angebotenen Service- und Supportdiensten erfüllt werden. Insbesondere haben die Bieter darzustellen, wie die geforderten Reaktionszeiten eingehalten werden könne. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. e. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der angebotenen Wärmepumpen wird anhand der Darstellung und Durchführung werkseitiger Prüfungen und Funktionstests bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt: - Wärmepumpen, die einem vollständigen Funktionsprüflauf auf einem werkseitigen Prüfstand unterzogen werden und bei denen der Ablauf und die Inhalte der Prüfungen detailliert beschrieben sind, erhalten die höchste Punktzahl (5 Punkte). - Anlagen, bei denen nur teilweise werkseitige Prüfungen durchgeführt werden und der Ablauf der Prüfungen beschrieben ist, erhalten 2 Punkte. - Anlagen ohne nachgewiesene werkseitige Prüfungen oder mit unzureichender Beschreibung der Prüfabläufe und Inhalte erhalten 0 Punkte. f) Kaskadenregelung Bewertet wird, inwieweit das angebotene System eine flexible und modulare Kaskadenregelung der Wärmepumpen ermöglicht, um den Leistungsabruf stufenweise an den aktuellen Bedarf anzupassen. Insbesondere wird berücksichtigt, wie detailliert und nachvollziehbar das Konzept zur schrittweisen Erweiterung bis zur maximal beschriebenen Gesamtleistung dargestellt ist. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, ob zusätzliche Wärmepumpen ohne umfangreiche Anpassungen an der Regelungstechnik oder den hydraulischen Einbindungen integriert werden können. Lösungen, die eine einfache und klare Erweiterungslogik sowie minimierte Ausfallzeiten und Inbetriebnahme Aufwände für zukünftige Anlagenanbindungen gewährleisten, werden höher bewertet. Angebote, die ein durchgängiges, nachvollziehbares Konzept für den sukzessiven Leistungsabruf und das problemlose Einbinden zusätzlicher Einheiten aufzeigen, erhalten eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine herausragende Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. g) Aufstellplanung Bewertet wird die Qualität, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der vom Bieter vorzulegenden Aufstellplanung für die angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit die geplante Positionierung der Anlagen in Einklang mit den projektspezifischen Anforderungen (z. B. Bauraum, Zugänglichkeit, Sicherheitsabstände) steht und eine störungsfreie Integration in das Gesamtenergiekonzept gewährleistet. Die Planung sollte sowohl alle erforderlichen Schutzzonen, Transport- und Wartungswege berücksichtigen. Angebote, die eine überzeugende, klar nachvollziehbare sowie flexibel an mögliche spätere Anpassungen anpassbare Aufstellplanung vorlegen – ide-alerweise ergänzt um Visualisierungen, Schnittdarstellungen oder Montageskizzen – erzielen eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Planung weist eine herausragende Qualität auf. ­- 4 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. ­-­ 3 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. ­- 2 Punkte: Die Planung weist eine zufriedenstellende Qualität auf. ­- 1 Punkt: Die Planung weist keine ausreichende Qualität auf. Angebote, bei denen eine Aufstellung der Wärmepumpen in der zur Verfügung gestellten Fläche (siehe Plan gemäß Anlage zur Leistungsbeschreibung) nicht möglich ist, werden ausgeschlossen.
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preisangebot (1) Investitions- und Anlagekosten "Die Investitions- und Anlagenkosten der Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten als maßgebliches Zuschlagskriterium. Grundlage für die Bewertung sind die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Leistungsanforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 250 Punkte. (2) Wartungskosten "Die im Zeitraum von 5 Jahren gemäß den Herstellervorgaben regelmäßig anfallenden Wartungskosten für die Luft-Wasser-Wärmepumpen werden als wesentliches Zuschlagskriterium bewertet. Als Grundlage für diese Bewertung dienen die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des angebotenen Jahrespreises für die Wartungsleistungen multipliziert mit 5 ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 25 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 125 Punkte.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av245288-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Vertragserfüllungsbürgschaft AN hat gemäß folgenden Bestimmungen Anspruch auf Voraus- und Abschlagszahlungen sowie die Schlusszahlung für den jeweiligen Einzelauftrag: - Der Auftragnehmer hat nach Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 30% der Auftragssumme, die Ansprüche des AG auf Rückzahlungsansprüche vollumfänglich sichert, Anspruch auf eine Vorauszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags. Die Kosten der Bürgschaft hat der AN zu tragen. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist nach vertragsgerechter Lieferung und Montage der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind, zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 16 Abs. 2 VOB/B. - Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme nach Fertigstellung der Produktion und Werksabnahme der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind. - Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme nach vertragsgerechter Lieferung und Montage der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind. - Der AN hat einen Anspruch auf die Schlusszahlung nach abnahmereifer Fertigstellung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen des jeweiligen Einzelauftrags.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 18/02/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es wird auf § 51 SektVO verwiesen
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Bedingungen gemäß Eignungskriterien
Finanzielle Vereinbarung : Keine Bestimmungen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Brainergy Park Energie GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Brainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer : 0000
Postanschrift : Am Brainergy Park 1
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 231 438-2663
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 0002
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473055
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 32593928-9221-44c3-a3e7-454fec16c36c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/01/2025 19:57 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00042343-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 14/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/01/2025