bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen

Im Stadtgebiet Bonn fällt jährlich Straßenkehricht an, der durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen wird. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird …

CPV: 90513000 Usługi obróbki i usuwania odpadów, które nie są niebezpieczne
Termin:
18 lutego 2025 10:00
Rodzaj terminu:
Złożenie oferty
Miejsce wykonania:
bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
Miejsce udzielenia zamówienia:
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Numer nagrody:
BN-2024-08091

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
Beschreibung : Im Stadtgebiet Bonn fällt jährlich Straßenkehricht an, der durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen wird. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer erhält einen Festpreis pro t für die Übernahme, den Weitertransport, die Sortierung, Behandlung und Aufbereitung des Straßenkehrichts sowie die Vermarktung der erzeugten Sekundärrohstoffe.
Kennung des Verfahrens : bd83f1f4-c5d0-4b15-bb20-a2938882736a
Interne Kennung : BN-2024-08091
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTYFMYF6E Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 3
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirke Bonn und Hardtberg)
Beschreibung : a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen In den linksrheinischen Stadtbezirken Bonn und Hardtberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Die Annahmestellen müssen sich linksrheinisch, in einem Radius von 12 km Luftlinie von der Betriebsstätte der bonnorange AöR auf dem Gelände der MVA Bonn (Immenburgstraße 22, 53121 Bonn) befinden. Ein Abweichen von dieser Standortvorgabe ist wegen der internen Transportlogistik grundsätzlich ausgeschlossen, da ein Großteil der Kehrmaschinen aufgrund ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung nur die ein innerstädtische Brücke nutzen könnten, aber nicht die beiden Autobahnbrücken. Die Annahmestellen müssen folgende Anforderungen erfüllen: ? Amtlich geeichte Lkw-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 t auf dem Standort ? Ausreichende Dimensionierung für das Befahren und Entladen von Kehrmaschinen und Hakenliftfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von bis zu 19 m und einer Höhe von bis zu 4 m Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Annahme hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 16.00 Uhr und samstags zwischen 07.00 und 14.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden. Die Regeldauer der Verwiegung und Entladung ist im Angebot anzugeben. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Annahme auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. Der Straßenkehricht ist vom Auftragnehmer an den Annahmestellen im Beisein des Auftraggebers zu verwiegen. Dabei hat der Auftragnehmer sich von der Verwertbarkeit des angelieferten Straßenkehrichts nach den Vorgaben des Abschnitts c) zu überzeugen. Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten, die ihm im Rahmen der Behandlung und Verwertung zusätzlich entstehen, wenn aus seiner Sicht bei der Annahme die Nicht-Verwertbarkeit des Straßenkehrichts nicht auf dem Wiegeschein vermerkt ist. Der Auftraggeber erhält von der Verwiegung einen Wiegeschein. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens - Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. - Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2. Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe". - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden. - Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer". - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe". - Detaillierte Beschreibung des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/02/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/02/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 56 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 18/02/2025 10:00 +01:00
Zusätzliche Informationen : Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Einzureichende Unterlagen: - Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch, (Stadtbezirk Beuel)
Beschreibung : a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden ein 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Broichstraße 113, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch einen leeren Container ersetzt wird. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens - Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. - Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2. Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe". - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden. - Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer". - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe". - Detaillierte Beschreibung des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/02/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/02/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 56 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 18/02/2025 10:00 +01:00
Zusätzliche Informationen : Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Einzureichende Unterlagen: - Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirk Bad Godesberg)
Beschreibung : a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im linksrheinischen Stadtbezirk Bad Godesberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden zwei 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Weststraße 11, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch zwei leere Container ersetzt werden. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens - Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. - Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2. Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe". - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden. - Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer". - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe". - Detaillierte Beschreibung des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/02/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/02/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 56 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 18/02/2025 10:00 +01:00
Zusätzliche Informationen : Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Einzureichende Unterlagen: - Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer : 8d7a8d61-c613-4244-9f51-325739248596
Postanschrift : Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53111
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228772600
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer : 287521c7-1e31-4e5c-92ef-da7c2d8a6254
Postanschrift : Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53111
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228772600
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : 048a6115-0151-4b49-a408-5258aa8d3c5c
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221-147-3116
Fax : +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : 2761664f-0a62-457e-9a5e-aee4f4b1e4ec
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221-147-3116
Fax : +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer : 11c0885e-a196-41a3-9f0e-2112c9abcb58
Postanschrift : Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53111
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228772600
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 04ca9971-fcd0-4fa4-9147-d23d0747d4ed - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/01/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00039123-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 13/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/01/2025