Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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siehe oben
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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siehe oben
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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siehe oben
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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siehe oben
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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siehe oben
Zahlungsunfähigkeit
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siehe oben
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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siehe oben
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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siehe oben
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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siehe oben
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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siehe oben
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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siehe oben
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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siehe oben
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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siehe oben
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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siehe oben
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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siehe oben
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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siehe oben
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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siehe oben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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siehe oben