BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer inkl. BD Small Particle Detector

Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des Durchflusszytometer "BD FACSymphony A1", ausgestattet mit vier Lasern, 16 Fluoreszenzdetektoren, zwei Streulichtdetektoren und einem BD Small Particle Detector. Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des Durchflusszytometer "BD FACSymphony A1", ausgestattet mit vier Lasern, 16 Fluoreszenzdetektoren, zwei Streulichtdetektoren und einem BD Small …

CPV: 38000000 Sprzęt laboratoryjny, optyczny i precyzyjny (z wyjątkiem szklanego)
Miejsce wykonania:
BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer inkl. BD Small Particle Detector
Miejsce udzielenia zamówienia:
Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Numer nagrody:
VGS # 05/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer inkl. BD Small Particle Detector
Beschreibung : Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des Durchflusszytometer "BD FACSymphony A1", ausgestattet mit vier Lasern, 16 Fluoreszenzdetektoren, zwei Streulichtdetektoren und einem BD Small Particle Detector.
Kennung des Verfahrens : fd63b1e7-8994-403b-a3f6-789279777db7
Vorherige Bekanntmachung : 171081-2025
Interne Kennung : VGS # 05/2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Institut für Klinische Pharmakologie Integratives Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Aufstellungs- / Betriebsort: MTZ Haus 91

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5F4Y
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer inkl. BD Small Particle Detector
Beschreibung : Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des Durchflusszytometer "BD FACSymphony A1", ausgestattet mit vier Lasern, 16 Fluoreszenzdetektoren, zwei Streulichtdetektoren und einem BD Small Particle Detector.
Interne Kennung : VGS # 05/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Institut für Klinische Pharmakologie Integratives Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Aufstellungs- / Betriebsort: MTZ Haus 91

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 171081-2025
Zusätzliche Informationen : Die zum Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" getätigte Angabe bezieht sich auf die Garantiedauer / Garantiefrist.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Becton Dickinson GmbH in Betracht. Ein wirtschaftlichstes Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, musste folglich nicht ermittelt werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Becton Dickinson GmbH in Betracht. Ein wirtschaftlichstes Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, musste folglich nicht ermittelt werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die zu beschaffende Leistung nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig war. Der Auftraggeber hat den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung einer diesbezüglichen Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (Veröffentlichungsnummer: 171081-2025), mit dem in dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung benannten Unternehmen abgeschlossen. § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung; eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung stellt keine Bekanntmachung i.S.d.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann jedoch gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB nur dann festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2 tritt gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle / bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!). Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen ( https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 09.04.2025)).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die zu beschaffende Leistung nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig war. Der Auftraggeber hat den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung einer diesbezüglichen Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (Veröffentlichungsnummer: 171081-2025), mit dem in dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung benannten Unternehmen abgeschlossen. § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung; eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung stellt keine Bekanntmachung i.S.d.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann jedoch gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB nur dann festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2 tritt gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle / bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!). Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen ( https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 09.04.2025)).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 218 100 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Becton Dickinson GmbH in Betracht. Das BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer ist das einzige System, dass mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der TU Dresden / MFD und damit für die Beschaffung in Betracht kommt. Das BD FACSymphony A1 kann mit einem ganz speziellen, einzigartigen Small Particle Detektor aufgerüstet werden (wird mit beschafft), der für die Qualitätskontrolle und funktionelle Charakterisierung im Rahmen des durch unser Institut durchgeführten "GreenPharming"-Projektes zwingend benötigt wird und der die Möglichkeit bietet Exosomen und Microvesicles zu analysieren. Interleukine und Adaptermoleküle für die CAR-T-Zelltherapie, die im Rahmen des "GreenPharming"-Projektes hergestellt werden sollen, können in ihrer Funktion und Effizienz durch extrazelluläre Vesikel (wie Exosomen) beeinflusst werden. Diese Vesikel spielen eine wesentliche Rolle bei der Signalübertragung und können als Träger für wichtige Biomoleküle, wie Proteine und RNAs, fungieren, die die Immunantwort modulieren. Entsprechend können präzise Aussagen über die Funktionalität der hergestellten Interleukine und Adaptermoleküle nur unter Einbeziehung von Exosomen und Microvesicles getroffen werden. Da Exosomen eine Größe von etwa 30-150 nm haben, ist die Beschaffung eines zusätzlichen Small Particle Detectors unerlässlich, um diese kleinsten Partikel präzise zu detektieren und zu analysieren. Ohne diesen Detektor wäre es unmöglich, die Rolle dieser Vesikel in der Modulation von Interleukin-basierten Signalen oder bei der Aktivierung von T-Zellen in der CAR-T-Therapie vollständig zu verstehen. Eine durch den Auftraggeber durchgeführt, umfassende Markterkundung hat ergeben, dass kein alternatives System über diese zwingend erforderliche, technische / funktionale Aufrüst- / Erweiterbarkeit verfügt. In der Forschung ist zudem die Kompatibilität von neuen Geräten mit bereits vorhandenen Systemen entscheidend für die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, insbesondere wenn es darum geht, bestehende Daten und Geräteeinstellungen nahtlos weiterzuverwenden. Daher muss das neu anzuschaffende Gerät mit den vorhandenen BD-Bestandsgeräten bezüglich Software, Messtechnik (PMT-Detektoren, Laserpower) und Reflexionsoptik kompatibel sein. Ein Fehlen entsprechender Spezifikationen würde die Vergleichbarkeit und Validierung von experimentellen Ergebnissen erschweren / verhindern und zu Inkonsistenzen in den Forschungsdaten führen. Außer dem BD FACSymphony A1 bietet keines der verfügbaren Alternativgeräte eine 1:1 Übertragung der etablierten Panels unserer aktuell genutzten Geräte. Eine Beschaffung eines alternativen Systems stellt somit ein erhebliches Risiko für laufende Studien oder bei der Bewältigung von Spitzenlasten dar. Außerdem sind ausschließlich die Softwareplattform und der optische Aufbau des BD FACSymphony A1 vergleichbar mit denen des vorhandenen BD-Zellsorters, was es ermöglicht, seltene Zellpopulationen, die in der Analyse identifiziert wurden, in Zukunft mit den gleichen Panels und Einstellungen zu sortieren. Keines der Konkurrenzsysteme bietet diese Möglichkeit. Eine Anschaffung eines Alternativsystems würde die Übertragbar-, Reproduzierbar- und Vergleichbarkeit unserer Forschungsdaten erheblich beeinträchtigen und damit unsere Forschung gefährden. Da wir im Rahmen unserer laufenden Studien bereits Daten mit BD-Geräten erhoben haben, ist es zwingend erforderlich, dass die weiteren Messungen an einem technisch vergleichbaren / ähnlichen System durchgeführt werden können, um konsistente und vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten / erreichen. Ein Wechsel zu einem anderen Hersteller / Alternativsystem würde letztlich die wissenschaftliche Kontinuität unserer langfristigen Projekte, bei denen bereits umfangreiche Daten erhoben wurden, gefährden, da die Vergleichbarkeit von bereits erhobenen und neuen Daten stark beeinträchtigt werden würde bzw. letztlich nicht gewährleistet werden könnte, sodass die Versuche wiederholt werden müssten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssten in der Folge Forschungsprojekte abgebrochen werden. Entsprechende Risiken müssen zwingend vermieden werden, weswegen die Beschaffung des BD FACSymphony A1 zwingend erforderlich ist. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet aus-schließlich die Beschaffung des BD FACSymphony A1 Durchflusszytometers einen anforderungsgerechten Einsatz im Institut für Pharmakologie und Toxikologie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Becton Dickinson GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : VGS # 05/2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 218 100 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VGS # 05/2025
Titel : BD FACSymphonyTM A1 Durchflusszytometer inkl. BD Small Particle Detector
Datum des Vertragsabschlusses : 28/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
Registrierungsnummer : DE188369991
Postanschrift : Fetscherstraße 74
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01307
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon : +49351 4582908
Fax : +49 3514588883509
Internetadresse : https://tu-dresden.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Postfach 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Fax : +49 3419771049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Becton Dickinson GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE143259333
Postanschrift : Tullastr. 8-12
Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69126
Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland
Telefon : 06221 305-0
Internetadresse : https://www.bd.com/de-de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1f9d4bbc-8de3-4fe8-afd7-baf96fa0b9e2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 14:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00232391-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 71/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/04/2025