Sonstige Begründung
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Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Becton Dickinson GmbH in Betracht. Das BD FACSymphony A1 Durchflusszytometer ist das einzige System, dass mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der TU Dresden / MFD und damit für die Beschaffung in Betracht kommt. Das BD FACSymphony A1 kann mit einem ganz speziellen, einzigartigen Small Particle Detektor aufgerüstet werden (wird mit beschafft), der für die Qualitätskontrolle und funktionelle Charakterisierung im Rahmen des durch unser Institut durchgeführten "GreenPharming"-Projektes zwingend benötigt wird und der die Möglichkeit bietet Exosomen und Microvesicles zu analysieren. Interleukine und Adaptermoleküle für die CAR-T-Zelltherapie, die im Rahmen des "GreenPharming"-Projektes hergestellt werden sollen, können in ihrer Funktion und Effizienz durch extrazelluläre Vesikel (wie Exosomen) beeinflusst werden. Diese Vesikel spielen eine wesentliche Rolle bei der Signalübertragung und können als Träger für wichtige Biomoleküle, wie Proteine und RNAs, fungieren, die die Immunantwort modulieren. Entsprechend können präzise Aussagen über die Funktionalität der hergestellten Interleukine und Adaptermoleküle nur unter Einbeziehung von Exosomen und Microvesicles getroffen werden. Da Exosomen eine Größe von etwa 30-150 nm haben, ist die Beschaffung eines zusätzlichen Small Particle Detectors unerlässlich, um diese kleinsten Partikel präzise zu detektieren und zu analysieren. Ohne diesen Detektor wäre es unmöglich, die Rolle dieser Vesikel in der Modulation von Interleukin-basierten Signalen oder bei der Aktivierung von T-Zellen in der CAR-T-Therapie vollständig zu verstehen. Eine durch den Auftraggeber durchgeführt, umfassende Markterkundung hat ergeben, dass kein alternatives System über diese zwingend erforderliche, technische / funktionale Aufrüst- / Erweiterbarkeit verfügt. In der Forschung ist zudem die Kompatibilität von neuen Geräten mit bereits vorhandenen Systemen entscheidend für die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, insbesondere wenn es darum geht, bestehende Daten und Geräteeinstellungen nahtlos weiterzuverwenden. Daher muss das neu anzuschaffende Gerät mit den vorhandenen BD-Bestandsgeräten bezüglich Software, Messtechnik (PMT-Detektoren, Laserpower) und Reflexionsoptik kompatibel sein. Ein Fehlen entsprechender Spezifikationen würde die Vergleichbarkeit und Validierung von experimentellen Ergebnissen erschweren / verhindern und zu Inkonsistenzen in den Forschungsdaten führen. Außer dem BD FACSymphony A1 bietet keines der verfügbaren Alternativgeräte eine 1:1 Übertragung der etablierten Panels unserer aktuell genutzten Geräte. Eine Beschaffung eines alternativen Systems stellt somit ein erhebliches Risiko für laufende Studien oder bei der Bewältigung von Spitzenlasten dar. Außerdem sind ausschließlich die Softwareplattform und der optische Aufbau des BD FACSymphony A1 vergleichbar mit denen des vorhandenen BD-Zellsorters, was es ermöglicht, seltene Zellpopulationen, die in der Analyse identifiziert wurden, in Zukunft mit den gleichen Panels und Einstellungen zu sortieren. Keines der Konkurrenzsysteme bietet diese Möglichkeit. Eine Anschaffung eines Alternativsystems würde die Übertragbar-, Reproduzierbar- und Vergleichbarkeit unserer Forschungsdaten erheblich beeinträchtigen und damit unsere Forschung gefährden. Da wir im Rahmen unserer laufenden Studien bereits Daten mit BD-Geräten erhoben haben, ist es zwingend erforderlich, dass die weiteren Messungen an einem technisch vergleichbaren / ähnlichen System durchgeführt werden können, um konsistente und vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten / erreichen. Ein Wechsel zu einem anderen Hersteller / Alternativsystem würde letztlich die wissenschaftliche Kontinuität unserer langfristigen Projekte, bei denen bereits umfangreiche Daten erhoben wurden, gefährden, da die Vergleichbarkeit von bereits erhobenen und neuen Daten stark beeinträchtigt werden würde bzw. letztlich nicht gewährleistet werden könnte, sodass die Versuche wiederholt werden müssten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssten in der Folge Forschungsprojekte abgebrochen werden. Entsprechende Risiken müssen zwingend vermieden werden, weswegen die Beschaffung des BD FACSymphony A1 zwingend erforderlich ist. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet aus-schließlich die Beschaffung des BD FACSymphony A1 Durchflusszytometers einen anforderungsgerechten Einsatz im Institut für Pharmakologie und Toxikologie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).