Beschreibung
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1. Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Mindestens eine Referenz muss die Integration eines Rechners mit der EDIUS-Software beinhalten. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 2. EDIUS: Der jeweils verbaute PC wird in den Fahrzeugen dazu genutzt, Live Videobilder der Mastkameras als auch externer Quellen – Mobile 4k Videokameras und Bodycam – teils noch während der laufenden Aufnahme auszuwerten. Hierbei ist es essentiell, dass die Hardware optimal auf die verwendete Videoschnittsoftware – EDIUS – abgestimmt ist. Hintergrund ist, dass die Videos schnell und ohne Zeitverzögerung bearbeitet, geschnitten und ausgewertet werden müssen. Ausgewertete Bildausschnitte werden im Anschluss unmittelbar mobilen Einheiten zu Fahndungszwecken zur Verfügung gestellt. Zudem müssen die bearbeiteten Videos ggf. auch gerichtsverwertbar sein. Alle wichtigen und überprüfbaren Merkmale der geforderten Hardware, basierend auf den Systemanforderungen von EDIUS, sind dabei in der Leistungsbeschreibung genannt. Die konkrete Abstimmung der durch den Bieter zu wählenden Komponenten lässt sich jedoch nicht abschließend beschreiben und auch im Rahmen einer Abnahme nicht messbar überprüfen. Eine nicht aufeinander abgestimmte Hardware, d.h. Mainboard, CPU, RAM und Grafikkarte, kann dazu führen, dass alle Einzelkomponenten die geforderten Leistungsmerkmale erfüllen, die notwendige Performance des Gesamtsystems jedoch nicht erreicht wird. Aus diesem Grund sollen im Verfahren nur Firmen einen Zuschlag erhalten können, welche nachweislich Erfahrung mit der Videoschnittsoftware EDIUS in Version 10 oder neuer und der dazu notwendigen Hardware haben. Daher sollen nur von den Firmen Grass Valley LLC (Hersteller/Entwickler von EDIUS) oder der magic multi media GmbH (Deutschlandvertrieb EDIUS) autorisierte Firmen den Auftrag durchführen dürfen (ggf. auch über Eignungsleihe und/oder Bietergemeinschaft). Hierzu ist eine vom Bieter bei den zuvor genannten Firmen eine entsprechende Bescheinigung/Referenz nachzuweisen einzuholen und mit dem Angebot einzureichen. Sollte ein vergleichbares Dokument bereits vorliegen kann dies ebenfalls eingereicht werden. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. 4. Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.