2503 Technische Begleitung der eIDAS VO

Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI. Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP1: Unterstützung des BMDV …

CPV: 72222300 Usługi w zakresie technologii informacji, 79421000 Usługi zarządzania projektem inne niż w zakresie robot budowlanych
Miejsce wykonania:
2503 Technische Begleitung der eIDAS VO
Miejsce udzielenia zamówienia:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Numer nagrody:
2503

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO
Beschreibung : Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI.
Kennung des Verfahrens : 50398c85-841a-47dc-acc8-0504f7cf2d3a
Interne Kennung : 2503
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222300 Informationstechnologiedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO
Beschreibung : Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP1: Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung unter Einsatz technischer Expertise auf europäischer Ebene (in den jeweiligen Expertengruppen) und auf nationaler Ebene in der Abstimmung mit den zuständigen nachgeordneten Behörden BNetzA, BSI und Verbänden betroffener Marktbeteiligter. AP2: Technische Begleitung des Anwendungsfalls Prepaid-Registrierung“ im Rahmen der Beteiligung des BMDV am Konsortium „POTENTIAL“ zur Erprobung der europäischen Pilotvorhaben der „Large Scale Pilots“ (LSP I) sowie technische Begleitung der BMDV-Mitarbeit beim Folgevorhaben eines LSP II. AP3: Technische Unterstützung des BMDV bei den Arbeiten zum Bau der deutschen EUDI Wallet und des dafür erforderlichen Ökosystems. Entwicklung von Anforderungen an das Ökosystem, sodass dessen Leistungsfähigkeit insbesondere für dessen Anwendungen im regulativen Zuständigkeitsbereich des BMDV gewährleistet ist. Hierzu gehören Anwendungen wie z.B. die Prepaid-Registrierung, die Nutzung der MSISDN und der eSIM im Kontext der eIDAS-Verordnung sowie die Gestaltung der diesbezüglichen Rolle der Mobilfunknetzbetreiber Der Arbeitsumfang der einzelnen Arbeitspakete unterscheidet sich je nach Arbeitsphase: 1. Arbeitsphase/ 2.-3. Quartal 2025: In dieser Arbeitsphase liegt der Fokus auf der technischen Begleitung des Anwendungsfalls Prepaidregistrierung“ im Rahmen des LSP I (AP 2). Es ist von einem zeitlichen Umfang in Höhe von etwa 14 Stunden/ Woche auszugehen. Für die Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte (AP 1) sind etwa 8 Stunden/ Woche anzusetzen. Die Arbeiten im Arbeitspaket 3 sind mit 2 Stunden/ Woche anzusetzen. 2. Arbeitsphase/ 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026: Mit der Beendigung der Hauptprojektphase beim LSP I sind dort nur noch Restarbeiten zu erledigen, so dass sich der Arbeitsaufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig startet die Hauptprojektphase der LSPs II, bei den allerdings nur eine Begleitung seitens Referat DP25 vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist beim AP2 mit einem Aufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen. Im 3. Quartal 2025 dürften die Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung mehrheitlich beschlossen sein, so dass sich im AP 1 ebenfalls der Arbeitsaufwand erheblich auf etwa 4 Stunden/ Woche reduziert. Der Fokus liegt mit Vorliegen der Durchführungsrechtsakte dann auf der Etablierung der notwendigen Standards und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren zum Bau der Wallet und den seitens BMDV zu leistenden Arbeiten mit 16 Stunden/ Woche. 3. Arbeitsphase 2. Quartal 2026 bis 1. Quartal 2027: 2026 entstehen im AP 1 aller Voraussicht nach keine Arbeitsaufwände mehr, da die Durchführungsrechtssetzung abgeschlossen sein dürfte. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand könnte durch die notwendige Ausgestaltung der Governance für die Steuerung des Zuganges zu den Sicherheitselementen in den mobilen Endgeräten entstehen, wofür ein entsprechendes Amendment zu den Durchführungsrechtsakten mit Bezug zum Art. 12b der eIDAS-Verordnung erforderlich ist. Für das AP1 ist daher mit einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden/ Woche zu rechnen. Im AP2 ist lediglich die technische Begleitung des Folgevorhabens und kein eigener Anwendungsfall mehr zu betreuen, so dass weiterhin von einem reduzierten Arbeitsaufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen ist. Der Fokus liegt in dieser Projektphase weiter auf dem AP3 mit der Finalisierung der Arbeiten zur Bereitstellung der deutschen Wallet bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027.
Interne Kennung : 2503

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222300 Informationstechnologiedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 3 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages. ***** Wiederholungsleistungen: Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis (inkl. USt.)
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")
Beschreibung : Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) welche Verfahrensschritte gibt es beim Erlass der Durchführungsrechtsakte und an welchen Stellen kann sich das BMDV einbringen? b) Wie und anhand welcher Bewertungsmaßstäbe wollen Sie die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung prüfen und bewerten? c) Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht dabei besonders maßgeblich? Als Basis dieser Erwägungen herangezogen werden können insbesondere die eIDAS-Verordnung, das "Architecture Reference Framework" (s. Link in der Leistungsbeschreibung) und bereits entwickelte Standards der Normungsorganisationen (z. B. CEN, ETSI).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")
Beschreibung : Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie die Dokumentation der Projektergebnisse der Large Scale Pilots/ Anwendungsfall "Prepaidregistrierung" angehen? b) Wie würden Sie den Austausch der Projektteilnehmer und die Koordinierung organisieren? Informationsquellen sind u.a. die Informationsseiten der Europäischen Kommission ( https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/EUDIGITALIDENTITYWALLET/What+are+the+Large+Scale+Pilot+Projects ) und die Projektseite des Vorhabens "POTENTIAL" ( https://www.digital-identity-wallet.eu/ ).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")
Beschreibung : Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie ein Projektmanagement für die BMDV-Beteiligung am Bau der deutschen EUDI Wallet und eines deutschen Ökosystems "Digitale Identitäten" aufsetzen? b) Welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht beim Bau einer EUDI Wallet und der Ausgestaltung des Ökosystems von besonderer Bedeutung? Quellen zur Information sind u.a. die Internetpräsenz "Personalausweisportal" des BMI.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Projektmanagement
Beschreibung : Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Cord Bartels

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 328 386,45 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 328 386,45 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 434 350 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +4930183008071490
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Cord Bartels
Registrierungsnummer : 17/242/21733
Stadt : Südheide
Postleitzahl : 29320
Land, Gliederung (NUTS) : Celle ( DE931 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 55b8399d-505b-4d83-af6a-4900d157c30f - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00248426-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 75/2025
Datum der Veröffentlichung : 16/04/2025