2. Änderungsvertrag HADR NF - Q/U2CC/KA304/IA403

Erweiterung des Liefer- und Leistungsumfangs Erweiterung des Liefer- und Leistungsumfangs

CPV: 38115000 Aparatura radarowa, 32352100 Części sprzętu radiowego i radarowego
Miejsce wykonania:
2. Änderungsvertrag HADR NF - Q/U2CC/KA304/IA403
Miejsce udzielenia zamówienia:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Numer nagrody:
Q/U2CC/KA304/IA403

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2. Änderungsvertrag HADR NF - Q/U2CC/KA304/IA403
Beschreibung : Erweiterung des Liefer- und Leistungsumfangs
Kennung des Verfahrens : 3c927495-a97c-4a4f-8b67-e329e9de48d0
Interne Kennung : Q/U2CC/KA304/IA403
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38115000 Radaranlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32352100 Teile für Funk- und Radaranlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Eine Änderung des Beschaffungsvertrages ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
other - § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : 2. Änderungsvertrag HADR NF - Q/U2CC/KA304/IA403
Beschreibung : Erweiterung des Liefer- und Leistungsumfangs
Interne Kennung : Q/U2CC/KA304/IA403

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38115000 Radaranlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32352100 Teile für Funk- und Radaranlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 0
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Aufgrund der Vergabe an den bisherigen Auftragnehmer ist die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht erforderlich.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ _ 134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ _ 135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ _ 134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ _ 135.html
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Ausnahmen bei Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Sonstige Begründung : Eine Änderung des Beschaffungsvertrages ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hensoldt Sensors GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 042240-1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2. Änderungsvertrag HADR NF - Q/U2CC/KA304/IA403
Datum der Auswahl des Gewinners : 12/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 12/03/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 0 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 0 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Registrierungsnummer : 02049911951888
Abteilung : BAAINBw U2.3
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : BAAINBw U2.3
Telefon : 000
Fax : +49 26140018208
Profil des Erwerbers : http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 991-02380-92
Abteilung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Hensoldt Sensors GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 332 900 063
Stadt : Ulm
Postleitzahl : 89077
Land, Gliederung (NUTS) : Ulm, Stadtkreis ( DE144 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.hensoldt.net
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 499a0834-10b5-4214-a89e-1a9813fea816 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/03/2025 12:15 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00196988-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 61/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/03/2025