LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran

Die Gemeinde Stephanskirchen im Landkreis Rosenheim beabsichtigt, für den gemeindlichen Bauhof einen LKW mit Kran und teleskopierbarem Abroller sowie deren Anbauteile zu beschaffen. für den gemeindlichen Bauhof zu beschaffen. Um einen einheitlichen technischen Standard zu erreichen, muss das ausgeschriebene Fahrzeug der vorgegebenen funktionalen Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Angebotserstellung …

CPV: 34000000 Équipement de transport et produits auxiliaires pour le transport
Lieu d'exécution:
LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran
Service d'adjudication:
Gemeinde Stephanskirchen
Numéro d'adjudication:
EU--3-2-anw-25-030

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Stephanskirchen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran
Beschreibung : Die Gemeinde Stephanskirchen im Landkreis Rosenheim beabsichtigt, für den gemeindlichen Bauhof einen LKW mit Kran und teleskopierbarem Abroller sowie deren Anbauteile zu beschaffen. für den gemeindlichen Bauhof zu beschaffen. Um einen einheitlichen technischen Standard zu erreichen, muss das ausgeschriebene Fahrzeug der vorgegebenen funktionalen Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Angebotserstellung und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Formblätter verbindlich und ebenso wie die übrigen Formblätter der Vertragsunterlagen zwingend zu verwenden (siehe auch Aufforderung zur Angebotsabgabe). Der Bieter hat, sofern noch nicht geschehen, innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist ein baugleiches Fahrzeug vorzuführen. Der Vorführtermin ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen (Ausschlusskriterium).
Kennung des Verfahrens : fa0603ea-9729-4470-b293-8e40122aa983
Interne Kennung : EU--3-2-anw-25-030
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Stephanskirchen
Postleitzahl : 83071
Land, Gliederung (NUTS) : Rosenheim, Landkreis ( DE21K )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran
Beschreibung : Die Gemeinde Stephanskirchen im Landkreis Rosenheim beabsichtigt, für den gemeindlichen Bauhof einen LKW mit Kran und teleskopierbarem Abroller sowie deren Anbauteile zu beschaffen. für den gemeindlichen Bauhof zu beschaffen. Um einen einheitlichen technischen Standard zu erreichen, muss das ausgeschriebene Fahrzeug der vorgegebenen funktionalen Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Angebotserstellung und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Formblätter verbindlich und ebenso wie die übrigen Formblätter der Vertragsunterlagen zwingend zu verwenden (siehe auch Aufforderung zur Angebotsabgabe). Der Bieter hat, sofern noch nicht geschehen, innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist ein baugleiches Fahrzeug vorzuführen. Der Vorführtermin ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen (Ausschlusskriterium).
Interne Kennung : 0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Stephanskirchen
Postleitzahl : 83071
Land, Gliederung (NUTS) : Rosenheim, Landkreis ( DE21K )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Enddatum der Laufzeit : 28/11/2025
Laufzeit : 10 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 10 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fahrzeugeigenschaften
Beschreibung : Folgende Eigenschaften werden bewertet: • Fahrgestell (Gewichtung 50%) • Reaktionszeit (Gewichtung 10%) Eine genaue Darstellung kann dem Dokument "Wertungsmatrix" entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/21762847

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern VOB-/VOL-Stelle -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/21762847
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 355 790 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : BayWa AG (Sparte Technik)
Angebot :
Kennung des Angebots : BayWa AG (Sparte Technik)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 355 790 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : EU-3-2-anw-25-030
Titel : LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran
Datum des Vertragsabschlusses : 18/02/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer : 173793
Abteilung : Verfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift : Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt : DE216
Postleitzahl : 83646
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Tölz-Wolfratshausen ( DE216 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Internetadresse : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern VOB-/VOL-Stelle
Registrierungsnummer : t:08921760
Abteilung : VOB-/VOL-Stelle Sachgebiet 30.1
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +498921762544
Fax : +49 89 2176-2859
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0082

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Stephanskirchen
Registrierungsnummer : t:0803172230
Postanschrift : Rathausplatz 1
Stadt : Stephanskirchen
Postleitzahl : 83071
Land, Gliederung (NUTS) : Rosenheim, Landkreis ( DE21K )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Telefon : +4980414417700
Fax : +498041441999
Profil des Erwerbers : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : BayWa AG (Sparte Technik)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE129272852
Postanschrift : Arabellastraße 4
Stadt : München
Postleitzahl : 81925
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : BayWa AG (Sparte Technik)
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Arabellastraße 4
Stadt : München
Postleitzahl : 81925
Land, Gliederung (NUTS) : DE212
Land : Deutschland
Telefon : +49 (89) 9222 - 3359
Fax : +49 (89) 9212 - 3359
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 40006da5-4f06-404a-bf59-df308d5a041a - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/02/2025 08:47 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00124874-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 39/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/02/2025