Beschreibung
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Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.