Zustellung von Briefsendungen bis 1.000g

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin"). Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.672.331 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung …

CPV: 64121100 Servicios de distribución postal, 64112000 Servicios postales relacionados con cartas, 64110000 Servicios postales, 60160000 Transporte de correspondencia por carretera
Plazo:
13 de diciembre de 2024 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Zustellung von Briefsendungen bis 1.000g
Organismo adjudicador:
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Número de premio:
68/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Zustellung von Briefsendungen bis 1.000g
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin").
Kennung des Verfahrens : 7ebb961b-ccdb-40e9-8bd4-b9ea54c68397
Interne Kennung : 68/2024
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHQKA 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals ( https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung sowie in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für den Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis gilt dies nur, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft Postdienstleistungen erbringt. Die Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Abholung, Beförderung und Zustellung von weiteren Sendungsarten sowie von Briefsendungen in anderen Losen bis zu einem Auftragsvolumen von jährlich maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2024.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : PLZ-Bereich 01/02 - Dresden/Ostsachsen
Beschreibung : Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.672.331 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PLZ-Bereich 01/02 - Dresden/Ostsachsen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Beschreibung : Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bun-desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtumsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, folgende Mindestumsätze vorweisen können: Los 1: 4 Mio. EUR Los 2: 2,4 Mio. EUR Los 3: 2,9 Mio. EUR Los 4: 4,4 Mio. EUR Los 5: 2,6 Mio. EUR Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt. Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, ist der addierte Jahresumsatz der betroffenen Lose maßgeblich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, insb. zur Sendungsart, - des Leistungszeitraums und - des Sendungsvolumens pro Jahr unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Sendungsarten gegeben, die ungefähr den hier ausgeschriebenen Sendungen entsprechen. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben und Einwurfeinschreiben enthalten. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier aus-geschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % des losspezifischen Sendungsvolumens befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Das losspezifische (Mindest-) Sendungsvolumen berechnet sich auf Grundlage der (geschätzten) Jahresmengen wie folgt: - Los 01: 1.468.932,40 - Los 02: 987.576 - Los 03: 1.291.722 - Los 04: 1.673.791,60 - Los 05: 880.534 Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHQKA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Ort : Erfurt
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : PLZ-Bereich 04 - Leipzig
Beschreibung : Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2.468.940 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung : Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PLZ-Bereich 04 - Leipzig

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Beschreibung : Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bun-desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtumsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, folgende Mindestumsätze vorweisen können: Los 1: 4 Mio. EUR Los 2: 2,4 Mio. EUR Los 3: 2,9 Mio. EUR Los 4: 4,4 Mio. EUR Los 5: 2,6 Mio. EUR Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt. Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, ist der addierte Jahresumsatz der betroffenen Lose maßgeblich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, insb. zur Sendungsart, - des Leistungszeitraums und - des Sendungsvolumens pro Jahr unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Sendungsarten gegeben, die ungefähr den hier ausgeschriebenen Sendungen entsprechen. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben und Einwurfeinschreiben enthalten. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier aus-geschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % des losspezifischen Sendungsvolumens befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Das losspezifische (Mindest-) Sendungsvolumen berechnet sich auf Grundlage der (geschätzten) Jahresmengen wie folgt: - Los 01: 1.468.932,40 - Los 02: 987.576 - Los 03: 1.291.722 - Los 04: 1.673.791,60 - Los 05: 880.534 Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHQKA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Ort : Erfurt
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : PLZ-Bereich 08/09 - Chemnitz/Westsachsen
Beschreibung : Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.229.305 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung : Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PLZ-Bereich 08/09 - Chemnitz/Westsachsen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Beschreibung : Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bun-desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtumsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, folgende Mindestumsätze vorweisen können: Los 1: 4 Mio. EUR Los 2: 2,4 Mio. EUR Los 3: 2,9 Mio. EUR Los 4: 4,4 Mio. EUR Los 5: 2,6 Mio. EUR Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt. Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, ist der addierte Jahresumsatz der betroffenen Lose maßgeblich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, insb. zur Sendungsart, - des Leistungszeitraums und - des Sendungsvolumens pro Jahr unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Sendungsarten gegeben, die ungefähr den hier ausgeschriebenen Sendungen entsprechen. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben und Einwurfeinschreiben enthalten. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier aus-geschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % des losspezifischen Sendungsvolumens befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Das losspezifische (Mindest-) Sendungsvolumen berechnet sich auf Grundlage der (geschätzten) Jahresmengen wie folgt: - Los 01: 1.468.932,40 - Los 02: 987.576 - Los 03: 1.291.722 - Los 04: 1.673.791,60 - Los 05: 880.534 Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHQKA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Ort : Erfurt
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : PLZ-Bereich Thüringen 07/98/99/ teils 96, 36, 37 und 06 - Thüringen
Beschreibung : Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 4.184.479 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung : Los 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PLZ-Bereich 07/98/99 / teils 96, 36, 37 und 06 - Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Beschreibung : Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bun-desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtumsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, folgende Mindestumsätze vorweisen können: Los 1: 4 Mio. EUR Los 2: 2,4 Mio. EUR Los 3: 2,9 Mio. EUR Los 4: 4,4 Mio. EUR Los 5: 2,6 Mio. EUR Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt. Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, ist der addierte Jahresumsatz der betroffenen Lose maßgeblich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, insb. zur Sendungsart, - des Leistungszeitraums und - des Sendungsvolumens pro Jahr unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Sendungsarten gegeben, die ungefähr den hier ausgeschriebenen Sendungen entsprechen. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben und Einwurfeinschreiben enthalten. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier aus-geschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % des losspezifischen Sendungsvolumens befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Das losspezifische (Mindest-) Sendungsvolumen berechnet sich auf Grundlage der (geschätzten) Jahresmengen wie folgt: - Los 01: 1.468.932,40 - Los 02: 987.576 - Los 03: 1.291.722 - Los 04: 1.673.791,60 - Los 05: 880.534 Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHQKA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Ort : Erfurt
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : PLZ-Bereich überregional Sachsen nach Thüringen/Thüringen nach Sachsen und bundesweit
Beschreibung : Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2.201.335 Briefsendungen bis 1.000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Interne Kennung : Los 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : PLZ-Bereich überregional Sachsen nach Thüringen/Thüringen nach Sachsen und bundesweit

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Beschreibung : Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bun-desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtumsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, folgende Mindestumsätze vorweisen können: Los 1: 4 Mio. EUR Los 2: 2,4 Mio. EUR Los 3: 2,9 Mio. EUR Los 4: 4,4 Mio. EUR Los 5: 2,6 Mio. EUR Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft zugrunde gelegt. Soweit sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, ist der addierte Jahresumsatz der betroffenen Lose maßgeblich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, insb. zur Sendungsart, - des Leistungszeitraums und - des Sendungsvolumens pro Jahr unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 2 Referenzen jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der hier ausgeschriebenen Leistungen ist insbesondere bei Sendungsarten gegeben, die ungefähr den hier ausgeschriebenen Sendungen entsprechen. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben und Einwurfeinschreiben enthalten. Keine Vergleichbarkeit ist bei nicht adressierten Werbesendungen gegeben. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der hier aus-geschriebenen Leistungen ist nur gegeben, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % des losspezifischen Sendungsvolumens befördert wurde, auf welches sich der Bieter hier bewirbt. Das losspezifische (Mindest-) Sendungsvolumen berechnet sich auf Grundlage der (geschätzten) Jahresmengen wie folgt: - Los 01: 1.468.932,40 - Los 02: 987.576 - Los 03: 1.291.722 - Los 04: 1.673.791,60 - Los 05: 880.534 Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHQKA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Ort : Erfurt
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer : DE256878834
Postanschrift : Augustinerstraße 38
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99084
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Telefon : +49 8001059080071
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-9499-0
Fax : +49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 8a81f776-7d08-42bf-a245-0352cbc70225-01
Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen
Beschreibung : Die Angebotsfrist sowie die Zuschlags- und Bindefrist wird verlängert. Konkretisiert wurden zudem die Vorgaben, wie der geforderte Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis geführt werden kann.

10.1 Änderung

Abschnittskennung : PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen : 1) Anstatt "5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2024." muss es unter Punkt 2.1.4 heißen: "5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.01.2025." 2) Anstatt "Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2024 10:00:00 (UTC +1)" muss es unter Punkt 5.1.12. zu den jeweiligen Losen heißen: "Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2024 10:00:00 (UTC +1)". 3) Unter Punkt 5.1.9 zu den jeweiligen Losen ist zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung u.a. der Nachweis einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG gefordert. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern für die Erbringung von Postdienstleistungen hat der Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung einen Eintragungsnachweis in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur der/s Unterauftragnehmer/s vorzulegen. Aus dem mit dem Angebot einzureichenden Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis muss sich zweifelsfrei die Eintragung des Bieters bzw. des Unterauftragnehmers ergeben. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Eigenerklärung geführt werden, in welcher unter Verweis auf die öffentlich einsehbare Liste der Bundesnetzagentur bestätigt wird, dass eine Eintragung im Anbieterverzeichnis vorliegt. Alternativ ist es auch zulässig, dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Anbieterverzeichnis beizulegen.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fb076a7c-f2ac-4788-98c2-3d2a00fd1d10 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/10/2024 16:47 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00649922-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 209/2024
Datum der Veröffentlichung : 25/10/2024