Zusätzliche Informationen
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Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH, Rundestraße 11, 30161 Hannover 2. Planungsgemeinschaft Bahn Südost, Gut Reibstein 3, 37124 Rosdorf 3. IGH Grundbauinstitut, Volgersweg 58, 30175 Hannover 4. Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB, Rostocker Str. 22, 30823 Garbsen 5. INGE RV Geotechnik, Bunsenstraße 1, 69190 Walldorf Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle schriftlich und in einer Form, dass die Erfüllung der nachfolgend genannten Referenzanforderungen ohne weiteres nachvollzogen werden kann, folgende Referenzenprojekte und Präqualifikationsnachweise aus den vergangenen 3 Jahren (ab den Zeitpunkt der Veröffentlichung) darzulegen: 1. mind. 1 Referenzenprojekt für ohne Leistungsverzüge erzielte Errichtung einer Lärmschutzwand nach RIL 804.5501 oder einer vergleichbaren Vorschrift von mind. 3m Höhe und mind. 500m Länge als abgeschlossene und abgenommene Maßnahme. 2. den Eignungsnachweis „Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ durch Vorlage einer PQ. - Vorlage mind. einer bestehenden, zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Präqualifikation „Baumaßnahmen, bei denen Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich sind“, der Bieter muss erklären, welche Präqualifikation(en) er hat. Hinweis allgemein: - die geforderten Nachweise sind auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von spätestens 6 Tagen vorzulegen - die Anlage „Referenz und Eignungsprüfung“ ist dem Angebot als Bestätigung, dass der Bieter über die geforderten Eignungsnachweise verfügt, unterzeichnet beizufügen. - Bieter, die eine aktuelle (nach dem 01.01.2017 ausgestellte) Lieferantenqualifizierung in der Warengruppe 21180100 – Lärmschutzwände erreicht haben, brauchen unter Vorlage der Lieferantenqualifizierung keine weiteren Unterlagen vorlegen.