Beschreibung
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Der Auftraggeber bildet bei Los 2 das Zuschlagskriterium „Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters“. Am Anfang steht die architektonische Idee. Aber ohne ein durchdachtes statisches Konzept kann auch die beste architektonische Idee nicht Wirklichkeit werden. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, damit aus einer guten architektonischen Idee auch ein bautechnisch und wirtschaftlich optimiertes Tragwerk entsteht: Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Daher reicht es nicht aus, eine Statik „nur zu rechnen“. Vielmehr sind auch Kreativität, Weiterentwicklung und ständiges Hinterfragen erreichter Lösungen für einen guten Tragwerksplaner unverzichtbar. Bei dem hiesigen Bauvorhaben hat der Auftragnehmer zahlreiche Herausforderungen zu lösen. Das Gebäude ist an die heutigen Bedürfnisse eines Schulgebäudes anzupassen, insbesondere sind Durchbrüche, Brandschutz und neue Lastenanforderungen zu berücksichtigen. All dies wird vom Auftragnehmer nach Vertragsabschluss planerisch umzusetzen sein. Der Auftraggeber möchte sich in diesem Vergabeverfahren einen Eindruck von der tragwerksplanerischen Philosophie des Bieters verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung einzureichen. In dieser Beschreibung soll der Bieter erläutern, wie er in seinem planerischen Schaffen die Elemente Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu einer harmonischen Tragwerksplanung vereint. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden – jeweils für sich – das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Umsetzung des vorhandenen Entwurfs aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.