Wartung und Bedarf VDV-KA Berechtigungen

Die rnv stellt Deutschlandtickets als Chipkarte und als Handy-Tickets aus. Hierfür muss nach den Vorgaben der VDV-KA eine Berechtigung erstellt werden. Um diese mit den notwendigen Sicherheitsverschlüsselungen zu signieren sowie die Transaktionen an die zentrale Vermittlungsstelle der VDV-KA zu senden werden die Leistungen benötigt. Die rnv stellt Deutschlandtickets als Chipkarte …

CPV: 50200000 Servicios de reparación, mantenimiento y servicios asociados relacionados con aeronaves, vías férreas, carreteras y la marina, 50300000 Servicios de reparación, mantenimiento y servicios asociados relacionados con ordenadores personales, equipo de oficina, telecomunicaciones y equipo audiovisual
Lugar de ejecución:
Wartung und Bedarf VDV-KA Berechtigungen
Organismo adjudicador:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Número de premio:
346-24-EK7

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wartung und Bedarf VDV-KA Berechtigungen
Beschreibung : Die rnv stellt Deutschlandtickets als Chipkarte und als Handy-Tickets aus. Hierfür muss nach den Vorgaben der VDV-KA eine Berechtigung erstellt werden. Um diese mit den notwendigen Sicherheitsverschlüsselungen zu signieren sowie die Transaktionen an die zentrale Vermittlungsstelle der VDV-KA zu senden werden die Leistungen benötigt.
Kennung des Verfahrens : b12f6822-ed23-46aa-abed-0c6fe7e13f78
Interne Kennung : 346-24-EK7
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 13 Absatz 2 Nr. 3 b SektVO

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Wartung und Bedarf VDV-KA Berechtigungen
Beschreibung : Die rnv stellt Deutschlandtickets als Chipkarte und als Handy-Tickets aus. Hierfür muss nach den Vorgaben der VDV-KA eine Berechtigung erstellt werden. Um diese mit den notwendigen Sicherheitsverschlüsselungen zu signieren sowie die Transaktionen an die zentrale Vermittlungsstelle der VDV-KA zu senden werden die Leistungen benötigt.
Interne Kennung : 346-24-EK7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag kann um zwei mal zwei Jahre verlängert werden: Verlängerung 1: 01.01.2029 bis 31.12.2030 Verlängerung 2: 01.01.2031 bis 31.12.2032. Es besteht keine Verpflichtung seitens des Auftraggebers zur Verlängerung.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 829 920 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Der Auftraggeber kann gemäß § 13, Absatz 2, Nr. 3b SektVO Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist hier der Fall: Im Rahmen der Umstellung auf das Deutschlandticket mussten, um die benötigten Berechtigungen als Chipkarte oder Handy-Ticket ausgeben zu können, die Infrastruktur entsprechend der Vorgaben der eTicket Deutschland GmbH geschaffen werden. Diese Vorgaben sind in den Spezifikationen der VDV-KA niedergelegt. Die Verschlüsselung und Übertragung der Berechtigungen an die zuständige Vermittlungsstelle der VDV-KA wird von Jarosch und Haas übernommen. Zudem wurden die Geräte mit denen die Berechtigungen auf die Chipkarten geschrieben werden und mit der Software von Jarosch und Haas betrieben werden, direkt im Netzwerk der rnv eingerichtet und an das Vertriebshintergrundsystem angebunden. Für die Ausgabe der statischen Berechtigungen als Handy-Ticket betreibt die Firma Jarosch und Haas einen eigenen Server mit entsprechenden SAM (Sicherheitsmodulen). Die Übertragung der Berechtigungen zwischen dem Hintergrundsystem der rnv, dem System von Jarosch und Haas sowie den Anbieter der Handy-Ticket App der rnv wurden individuell angepasst. Die bestehende Hardware kann nur mit der Software von Jarosch und Haas betrieben werden. Aufgrund der für die rnv individuell angepassten und das Netzwerk der rnv eingebundenen Infrastruktur nicht durch eine andere Software ersetzt werden. Außerdem sind die Schnittstellen zum Hintergrundvertriebssystem als auch zum Anbieter der Handy-Ticket App notwendig um Deutschlandtickets auszugeben. Die Schnittstellen sind auf die beteiligten Systeme aufgebaut und diese können daher nicht ausgetauscht werden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE213122348
Postanschrift : Möhlstraße 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653111
Internetadresse : https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Jarosch & Haas GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : ATU14770602
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1010
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +497219268730
Fax : +497219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 19bac599-9075-45a5-aaf7-c6f83b69e5fb - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/12/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00775015-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 246/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/12/2024