1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Rechtsform des Erwerbers
:
Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Verteidigung