Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Korruption
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Betrugsbekämpfung
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben.