Zusätzliche Informationen
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(1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. Loskombination gemäß § 30 Abs. 3 VgV: Die Auftraggeber behalten sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV eine Loskombination in den Losen 1 (Dienste-Infrastruktur) und 2 (Dienste-Betrieb) vor. Die Einzelheiten zur Loskombination werden in den Unterlagen für die Angebotsphase näher beschrieben. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (4) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 2 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 10 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus: 1) Unternehmensreferenz für den Betrieb einer kundenindividuellen Exchange-Installation mit verschiedenen Sicherheitsmechanismen 2) Weitere Unternehmensreferenz für den Betrieb einer weiteren kundenindividuellen MS-SQL Datenbank 3) Unternehmensreferenz für den Betrieb eines kundenindividuellen PostgreSQL Datenbankmanagementsystems mit PostGIS-Erweiterung 4) Unternehmensreferenzen für den Betrieb eines kundenindividuellen und mandantenfähigen Logging & Monitoring 5) Weitere Unternehmensreferenz für den Betrieb eines weiteren hochverfügbaren größeren kundenindividuellen Active Directory 6) Unternehmensreferenz für den Betrieb eines IT-Grundschutzzertifizierten größeren kundenindividuellen Active Directorys 7) Unternehmensreferenz für den Betrieb eines kundenindividuellen Identity Brokers mit Multifaktor-Authentifizierung 8) Unternehmensreferenz für den Betrieb eines kundenindividuellen Identity Brokers mit mehreren Identitätsquellen 9) Unternehmensreferenz zur Dokumentation und Erstellung von Handbüchern und Anleitungen im Rahmen des Anwendungsbetriebs und der Anwenderunterstützung eines komplexen Fachverfahrens 10) Unternehmensreferenz für die Durchführung einer komplexen Dienstemigration mit Wechsel des DBMS 11) Weitere Unternehmensreferenz für den Betrieb einer weiteren Anwendung auf Kubernetes Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2a und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Die Exchange-Installation umfasst die Implementierung und den Betrieb von mindestens zwei verschiedenen Sicherheitsmechanismen, wie z. B. Spam-Filter, Malware-Schutz und Verschlüsselungstechnologien, um die Integrität und Sicherheit der gesamten E-Mail-Infrastruktur zu gewährleisten. B-Kriterium 2: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2b und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Dritte, geeignete und vergleichbare, Referenz B-Kriterium 3: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2c und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: PostGIS-Erweiterung wurde installiert und betrieben. B-Kriterium 4: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2d entspricht und zusätzlich Mandantenfähigkeit beinhaltet. 1 Punkt: Nachweis einer mandantenfähigen Umsetzung B-Kriterium 5: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2e und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Zweite, geeignete und vergleichbare, Referenz B-Kriterium 6: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2e und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Betrieb eines Active Directory mit Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz B-Kriterium 7: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in 9.3 Ziffer 2f und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Eine Multi-Faktor-Authentisierung (MFA) wurde umgesetzt. B-Kriterium 8: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in 9.3 Ziffer 2f und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Es wurden mindestens zwei Identitätsquellen angebunden. B-Kriterium 9: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2g und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Dokumentation und Erstellung von Handbüchern und Anleitungen für den Anwendungsbetrieb als Teil der Leistung B-Kriterium 10: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2h und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Dienstemigration beinhaltete auch den Wechsel des Datenbankmanagementsystem (DBMS) (z.B. von Oracle auf PostgreSQL). B-Kriterium 11: Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern eingereichten wertbaren und vergleichbaren Referenz, die den Mindestanforderungen in Kapitel 9.3 Ziffer 2i und folgendem Kriterium entspricht: 1 Punkt: Dritte, geeignete und vergleichbare, Referenz Je B-Kriterium wird maximal 1 Referenz bei der Punktevergabe berücksichtigt. Es sind insgesamt bis zu 11 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. FORTSETZUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen