Vergabe von Lieferungen und Leistungen zum Neubau eines Batteriespeichers

Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Batteriespeichers zur Aufstellung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Tübingen Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Batteriespeichers zur Aufstellung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Tübingen.

CPV: 31400000 Acumuladores, pilas y baterías de pilas, 09331000 Placas solares
Lugar de ejecución:
Vergabe von Lieferungen und Leistungen zum Neubau eines Batteriespeichers
Organismo adjudicador:
UKT Energie Gesellschaft mbH (UEG)
Número de premio:
080435-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : UKT Energie Gesellschaft mbH (UEG)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Lieferungen und Leistungen zum Neubau eines Batteriespeichers
Beschreibung : Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Batteriespeichers zur Aufstellung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Tübingen
Kennung des Verfahrens : 2ad509e3-c62c-41e8-801b-9919ae225e82
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 31400000 Akkumulatoren und Batterien
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09331000 Solarbatterien

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Otfried-Müller-Straße 4
Stadt : Tübingen
Postleitzahl : 72076
Land, Gliederung (NUTS) : Tübingen, Landkreis ( DE142 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Lieferungen und Leistungen zum Neubau eines Batteriespeichers
Beschreibung : Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Batteriespeichers zur Aufstellung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Tübingen.
Interne Kennung : 080435-2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 31400000 Akkumulatoren und Batterien
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09331000 Solarbatterien

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 31/03/2025
Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Mindestkriterien : Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung : Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht, sondern dem eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (Mindestkriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (für die Errichtung von Batteriespeichern!) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023).
Beschreibung : Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (für die Errichtung von Batteriespeichern!) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 12.500.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 12.500.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Entfernung der nächstgelegenen Niederlassung zum Einsatzort
Beschreibung : Aufgrund der Einspeisung des Batteriespeichers in die Notstromversorgung des Universitätsklinikums Tübingen ist im Notfall eine geringe Entfernung einer Niederlassung des Bewerbers für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, um auf etwaige Störfälle schnellstmöglich reagieren zu können. Die Entfernung der nächstgelegenen Niederlassung zum Einsatzort wird dabei nach folgender Matrix bewertet: ­- über 1000 bis einschließlich 750 km mit 0 Punkten, ­- 749 bis einschließlich 500 km mit 1 Punkt, ­- 499 km bis einschließlich 250 km mit 3 Punkten, ­- 249 km bis einschließlich 0 km mit 5 Punkten, bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gütezeichen/Zertifizierungen
Beschreibung : Die Vorlage eines EN IEC-Zertifikats oder einer gleichwertigen Bescheinigung von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle aus einem anderen Staat ist durch die Vorlage der aktuell gültigen Zertifizierung nachzuweisen und wird mit 5 Punkten bewertet. Reicht der Bewerber kein Zertifikat ein, wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist).
Beschreibung : Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass zu jeder Referenz zwingend ein Ansprechpartner mit Telefonnummer angegeben werden muss. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn - die Erbringung der Leistungen mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar (= kumulativ die Lieferung, der Anschluss und die Inbetriebnahme eines Batteriespeichers in dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung) sind und in einem Zeitraum von 2018 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und - die Leistungen abgeschlossen sind, wobei die Leistungen dann als abgeschlossen gelten, wenn die Fertigstellung oder Inbetriebnahme bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Errichtung eines Fundaments für den Batteriespeicher; - Erstellung eines Brandschutzkonzeptes; - Lieferung und Anschluss kompatibler Hard- und Software; - Erstellung eines Ersatzteilkonzeptes von mind. 10 Jahren; - Herstellung autark laufender Systeme ohne dauerhafte Herstelleranbindung und ohne Cloud-Abhängigkeit - Betrieb über abschaltbaren Mobilfunk möglich Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal sechs wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 18 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 4 bis 6 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 7 bis 9 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 10 bis 12 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 13 bis 15 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: - 4-5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­- 2-3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. ­- 0-1 Punkt: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich / mangelhaft dargestellt. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen; ­- Zusammensetzung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf die Besetzung der Funktionen des Projektleiters, des Stellvertreters, des Bauleiters, des Planers sowie eines IT-Spezialisten, sodass gewährleistet werden kann, dass die erforderlichen Kompetenzen für die Errichtung eines Batteriespeicher abgedeckt sind. ­- Darstellung der eingesetzten Medien und Protokolle ­- Darstellung der Kommunikationsstruktur und der Schnittstellen Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: ­- Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Batteriespeichers soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hinblick auf Planungs-, Antrags- und Errichtungsprozess; ­- Beschreibung der notwendigen Kernfunktionen des Systems, Konzept zur Einbringung/Aufstellung, Montage und Installation der Technik; ­- Nennung und Beschreibung der Geräte, Komponenten und Software, die zum Einsatz kommen Darstellung der energietechnischen - Anbindung des stationären Batteriespeichersystems vom Mittelspannungs-Übergabepunkt bis zu den Batteriemodulen ­- Spezifikation der wichtigsten elektrischen Komponenten wie Umrichter, Batterien, Transformatoren, Schaltanlagen ­- Angabe des Wirkungsgrades für beide Leistungsrichtungen von AC-Anschluss (Mittelspannung) bis zur Batterie für unterschiedliche Betriebspunkte (round trip efficiency) ­- Spezifikation der zum Einsatz kommenden Gebäude bzw. Container ­- Spezifikation des Kühlkonzeptes ­- Angaben zur Bedien- und Visualisierungsschnittstelle vor Ort ­- Darstellung eines Brandschutz-, Blitzschutz- und Messkonzeptes; ­- Darstellung, ob ein aktives oder passives Batteriemanagementsystem errichtet wird, Angaben zur Batterietechnologie: Zellchemie, Zellart sowie Angabe der zyklischen und kalendarischen Lebensdauer der Batterietechnologie unter Angabe der angenommenen Lade- Entladerate ­- Angabe der Lebensdauer der weiteren Hauptkomponenten ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 e) Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Batteriespeichers soll folgende Aspekte abdecken: ­- Ersatzteilverfügbarkeit ­- Zeitraum der Ersatzteil- und Updateverfügbarkeit ­- Anzahl der Ladezyklen ­- Entwicklung der Speicherkapazität in Relation zu Ladezyklen sowie der Bereitstellung von Reservespeicher und eine nachträgliche Erweiterbarkeit der Speicherkapazität ­- Datenhoheit UEG (keine Cloudlösung) ­- Eigenständige Nutzung ohne Herstelleranbindung ­- Verschlüsselter Datentransfer ­- Mobilfunkanbindung vorhanden, die abschaltbar ist ­- Wartungspläne für die einzelnen Systeme (Wartungsintervalle, Wartungsumfänge, etc.) ­- Angabe der Garantiebedingungen
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Die Angaben des Bieters werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale “Invest“ für alle Lieferungen und Leistungen Pauschale netto als Grundhonorar für alle Lieferungen und Leistungen für den Neu-bau und die Inbetriebnahme des Batteriespeichers. Die Kosten sind dabei ins Verhältnis zu der Größe des Batteriespeichers (Kapazität des Speichers in Kilowatt) zu setzen. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Pauschalpreisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Pauschalpreisangebot und dem jeweiligen weiteren Ange-bot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert. (2) Kosten pro kWh Die Kosten in EUR netto für das Speichern einer Kilowattstunde des Batteriespeichers. Für die Berechnung hat der Bieter die Investitionskosten, die Wartungskosten innerhalb von 5 Jahren, die Betriebsführungskosten innerhalb von 5 Jahren, den Aufwand inner-halb von 5 Jahren sowie die nutzbare Speicherkapazität in kWh anzugeben. Das Angebot mit den auf dieser Grundlage ermittelten niedrigsten Kosten pro Kilowatt-stunde erhält 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden insoweit in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen den niedrigsten Kosten und dem jeweiligen weiteren Ange-bot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 20 multipliziert. (3) Amortisation Die Amortisation des Batteriespeichers ist in Jahren anzugeben. Für die Berechnung hat der Bieter die Investitionskosten und die jährlichen Einsparungen und Einnahmen anzugeben. Die auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Amortisation erhält 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden insoweit in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen der niedrigsten Amortisation und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punkt-zahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 20 multipliziert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23a3fb-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : UKT Energie Gesellschaft mbH (UEG)
Registrierungsnummer : 0001
Postanschrift : Otfried-Müller-Straße 4
Stadt : Tübingen
Postleitzahl : 72076
Land, Gliederung (NUTS) : Tübingen, Landkreis ( DE142 )
Land : Deutschland
Telefon : +4970712970700
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 0002
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5117b32d-752b-4bdd-8e1a-b325477e728c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/10/2024 19:45 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00652074-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 210/2024
Datum der Veröffentlichung : 28/10/2024