Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur

Der Auftraggeber hat als Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung in den Gemeinden rund um den Starnberger See u. a. die Aufgabe, zur Sanierung und Reinhaltung des natürlichen Erholungsraums Starnberger See für alle Mitgliedsgemeinden eine gemeinsame Entwässerungseinrichtung zur Beseitigung von Abwasser zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Hierfür betreibt …

CPV: 48000000 Paquetes de software y sistemas de información, 51611100 Servicios de instalación de equipo informático
Lugar de ejecución:
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur
Organismo adjudicador:
Abwasserverband Starnberger See
Número de premio:
80365-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Abwasserverband Starnberger See
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur
Beschreibung : Der Auftraggeber hat als Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung in den Gemeinden rund um den Starnberger See u. a. die Aufgabe, zur Sanierung und Reinhaltung des natürlichen Erholungsraums Starnberger See für alle Mitgliedsgemeinden eine gemeinsame Entwässerungseinrichtung zur Beseitigung von Abwasser zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Hierfür betreibt der Auftraggeber eine öffentliche Entwässerungseinrichtung, die aus einem Kanalnetz mit Sonderbauwerken sowie einer Kläranlage besteht. Für die Erfüllung dieser Aufgabe sind beim Auftraggeber ca. 80 Mitarbeiter beschäftigt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von IT-Infrastruktur bestehend aus einer gesamtheitlich kombinierten Hardware- und Softwarelösung samt Support- und Wartungsdienstleitungen, die es unter anderem in einen noch anzuschaffenden Containerrechenzentrum im Außenbereich am Betriebsstandort in Starnberg einzusetzen gilt. Das Unternehmen, das die Komponenten der Infrastrukturlösung zur Verfügung stellt, soll diese auch betreiben, warten und instand setzen. Eine ganzheitliche IT-Infrastrukturlösung ist sinnvoll, um die operationelle Kontinuität zu gewährleisten und potenzielle Risiken für den Auftraggeber zu minimieren. Sie stellt sicher, dass der Auftraggeber auf die zukünftigen, auch unerwarteten Änderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen effektiv reagieren kann und zugleich eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Kennung des Verfahrens : 7d49a157-9eac-41f0-a5eb-d6319ae03aac
Interne Kennung : 80365-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 51611100 Hardwareinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Konkurs : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur
Beschreibung : Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zur Anmietung von IT-Infrastruktur
Interne Kennung : 80365-2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 51611100 Hardwareinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : (1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. (2) Vorlage einer Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten).
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : (1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter (MA) inkl. Führungskräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten); (2) Fünf unternehmensbezogene Referenzen (ab 2018) des Bewerbers (Auswahlkriterium, 0 bis 5 Punkte, Faktor 60, max. 300 von 500 Punkten) über vergleichbare Leistungen. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Maßnahme im Bereich IT- Lösungen - Maßnahme im Bereich IT-Wartung und IT-Support - Maßnahme im Bereich der Daseinsvorsorge - Maßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber bzw. auf kommunaler Ebene bei Unternehmen vergleichbarer Größe - Anzahl der laufenden IT-Projekte für einen Vertragspartner im kommunalen Sektor ab 2018
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : (1) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig die beabsichtigte konzeptionelle Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf folgende Zuschlags(unter)kriterien darzustellen: a) Darstellung der Sicherstellung des nachhaltigen Projekterfolgs (Umsetzungskonzept unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses) (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten); b) Darstellung der Vorgehensweise zur Sicherstellung einer termingetreuen Planung und Ausführung (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten); c) Darstellung der Vorgehensweise zur Bereitstellung der IT-Wartungs- und Supportleistungen (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten). (2) Der Bieter hat zusätzlich ein kurzes, schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst strukturiert und aussagekräftig seine Projekterfahrung im Bereich IT-Support und – Wartung im Hinblick auf folgende Zuschlags(unter)kriterien darzustellen: (a) Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit IT-Störfällen, Support- und Wartungsleistungen (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten); (b) Darstellung der geplanten Verfügbarkeit (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bei kritischen und nicht-kritischen Störungen bzw. im Bedarfsfall (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten); (c) Darstellung der Erfahrungswerte des vorgesehenen Projektteams mit abgeschlossenen und/oder laufenden IT- Projekte ab 2018 für einen Vertragspartner im kommunalen Sektor bei Unternehmen vergleichbarer Größe (insbesondere Zusammenarbeit, Kommunikation, Projektabwicklung) (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 von 150 Punkten).
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Pauschalpreisangebot: Monatlich festgelegte Pauschale (netto) inkl. Fixkostenpauschale für außerplanmäßige Störfälle/Technikereinsatz (0 bis 5 Punkte, Faktor 40, max. 200 von 500 Punkten).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2336bc-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Abwasserverband Starnberger See
Registrierungsnummer : 0000
Postanschrift : Am Schloßhölzl 25
Stadt : Starnberg
Postleitzahl : 82319
Land : Deutschland
Telefon : 0049 8151908826
Fax : 0049 81519088284
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer : 0000
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cbed40ad-d63d-4fe1-ab28-0f3854ddf6e3 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/09/2024 13:59 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00534029-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 173/2024
Datum der Veröffentlichung : 05/09/2024