Zusätzliche Informationen
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a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im vorliegenden Verfahren durch die Mitteldeutsche Flughafen AG vertreten. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemein-sam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für die Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Auftraggebers nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nach-zureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. d) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung je Los vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Von diesen 1.000 Punkten entfallen - maximal 200 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei maximal 100 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und max. 100 Punkte auf die Angaben zum Gesamtumsatz entfallen. - maximal 800 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon max. 200 Punkte auf die Angaben zu den Arbeitskräften und max. 600 Punkte auf die Referenzangaben entfallen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt unterteilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 100 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 200 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Ebenso wird der Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem Kriterium nach dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. e) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. f) Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen). g) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten ein-zuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). j) Der Auftraggeber wird nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zusätzliche bereits bestehende technische Planungsunterlagen zur Verfügung stellen.