Titel
:
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen für ausgewählte Standorte „Gefährliche Abfälle (flüssig/fest) RV regional 2025 ff.“
Beschreibung
:
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung bereitgestellt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich hierbei um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - Altöle - Lösemittel - Brems- und Kühlflüssigkeiten - Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe - Chemikalien (in Gebinden) - gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen - Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe - Akkus und Batterien - Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowelle, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen Batterien) b) als Restbestände der unter a genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) - Altholz der Kategorie A IV - einzelne Abfälle aus Sondernutzungen (z.B. Raumschießanlagen) wie z.B. -- Splitterschutzvorhänge, Rückprallschutz / Gummigeschossfänge -- Schießscheiben, Beschusspapier / Projektionspapier --- Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben: Los.1: Ahrensfelde Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 2: Bamberg Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 3: Bielefeld Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 4: Frankfurt (Oder) Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 5: Hünfeld Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 6: Swisttal Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 7: Walsrode Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) --- Konkrete Angaben sind den Angaben in den Losen zu entnehmen.