1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Stadt Nittenau
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung