Beschreibung
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: 1) Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt 2 (Anlage I) ist zu verwenden. 2) Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden. 3) Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden. 4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und nach § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Die Formblätter 1 und ggf. 3 (Anlage I) sind zu verwenden. 5) Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs (6) Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. 6) Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Das Formblatt 3 (Anlage I) ist zu verwenden. 7) Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt 5 (Anlage I) ist zu verwenden. 8) Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt 7(Anlage I) ist zu verwenden. 9) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen (nicht älter als drei Monate am Ende der Teilnahmefrist). Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Sofern zuständige Behörden Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies darzulegen. 10) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als drei Monate am Ende der Teilnahmefrist) vorzulegen. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Sofern zuständige Behörden Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies darzulegen.