Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation

Im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie hat der Auftraggeber die Förderung folgender förderfähiger Vorhaben gem. §19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt: Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“ (gem. §19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV). Der Auftraggeber sucht einen zuverlässigen und strategischen Anbieter für ein modernen, leistungsstarken und zukunftssicheren Beschaffungsgegenstand zum Upgrade …

CPV: 33195100 Monitores
Lugar de ejecución:
Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation
Organismo adjudicador:
Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Número de premio:
NEA-2024-FTB3-Monitoring

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation
Beschreibung : Im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie hat der Auftraggeber die Förderung folgender förderfähiger Vorhaben gem. §19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt: Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“ (gem. §19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV). Der Auftraggeber sucht einen zuverlässigen und strategischen Anbieter für ein modernen, leistungsstarken und zukunftssicheren Beschaffungsgegenstand zum Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation.
Kennung des Verfahrens : a48d9307-f056-4129-ae17-194df86d4f37
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33195100 Monitoren

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ( DE25A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation
Beschreibung : Im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie hat der Auftraggeber die Förderung folgender förderfähiger Vorhaben gem. §19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt: Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“ (gem. §19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV). Der Auftraggeber sucht einen zuverlässigen und strategischen Anbieter für ein modernen, leistungsstarken und zukunftssicheren Beschaffungsgegenstand zum Upgrade der Monitoranlagen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation.
Interne Kennung : NEA-2024-FTB3-Monitoring

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33195100 Monitoren

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ( DE25A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 08/10/2024

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung :
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung : Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist in diesem Fall gerechtfertigt. Die Festlegung auf die spezifischen Patientenmonitore und Module stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist. Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Patientenmonitoranlage erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anlage verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems zu ermöglichen. Des Weiteren besteht hierdurch ebenfalls die Nutzung bestehender Schulungsunterlagen, wodurch eine schnelle Einführung in den Produktivbetrieb gewährleistet wird. Zudem kann durch die Homogenität des Systems eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Da die Festlegung den Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV entspricht und keine wirtschaftlich vernünftige Ersatzlösung greift, liegt keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Dräger Medical Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : NEA-2024-FTB3-Monitoring
Datum der Auswahl des Gewinners : 07/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 08/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel : Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Registrierungsnummer : DE216239793
Postanschrift : Paracelsusstraße 30
Stadt : Neustadt
Postleitzahl : 91413
Land, Gliederung (NUTS) : Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ( DE25A )
Land : Deutschland
Telefon : +499161703750
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Dräger Medical Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE135082211
Stadt : Lübeck
Postleitzahl : 23558
Land, Gliederung (NUTS) : Lübeck, Kreisfreie Stadt ( DEF03 )
Land : Deutschland
Telefon : +494518820
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Dräger Medical Deutschland GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : DE811335517
Postanschrift : Postfach 606
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 39b40613-d584-48ed-ae37-bc2eb406b5bf - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/10/2024 09:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00645196-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 208/2024
Datum der Veröffentlichung : 24/10/2024