Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden sein, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
Korruption
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs.
Betrugsbekämpfung
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs.
Zahlungsunfähigkeit
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden sein, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden sein, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und diesbezüglich liegen keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachkommt, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden.
Entrichtung von Steuern
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und diesbezüglich liegen keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachkommt, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs