Zusätzliche Informationen
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Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3 und maximal 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in dem folgenden Verfahren: 1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. 3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zum Umsatz und zur Referenzlage des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Maßgeblich ist die anhand der Referenzangaben nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich. Es erfolgt hierbei die folgende Bepunktung: (a) Bewertung Umsatz (Gewichtung: 20 %) Durchschnittlicher Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 0,2 Mio. Euro 50 Punkte ≥ 0,4 Mio. Euro 100 Punkte ≥ 0,6 Mio. Euro 150 Punkte ≥ 0,8 Mio. Euro 200 Punkte (b) Bewertung Referenzen Objektplanung (Gewichtung: 80 %) Bewertet werden die eingereichten Referenzen über vergleichbare Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen (siehe Ziffer 4.2). Es werden nur Referenzen bewertet, die die o.g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.2, Buchstaben aa] bis ff]) erfüllen. Es werden die 4 besten eingereichten Referenzen (jeweils bis 200 Punkte) bewertet. Maximal erzielt werden können 800 Punkte. Jede Referenz, die die Mindestanforderungen der europaweiten Bekanntmachung (siehe Ziffer 4.2, Buchstaben aa] bis ff]) erfüllt, wird nach den folgenden Maßstäben bewertet: (1) Referenzprojekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von §§ 99 f. GWB 30 Punkte (2) Referenz betraf auch die Planung von Baumrigolen nach Stockholmer Model 30 Punkte (3) Referenzprojekt umfasste Verkehrsführungsplanung ohne Vollsperrung des Bauabschnitts 30 Punkte (4) Referenzprojekt umfasste Verkehrsanlagen mit durchgefärbten Asphaltdeckschichten 30 Punkte (5) Planungsaufgabe umfasste auch die umfangreiche Anpassung an den Klimawandel 30 Punkte (6) Baukosten der KG 200 bis 500 nach DIN 276 zusammen über 0,8 Mio. Euro netto 25 Punkte (7) Einsatz von Fördermitteln bei dem Referenzprojekt 25 Punkte. Die bei diesen Kriterien erzielten Punkte werden jeweils mit der genannten Gewichtung bewertet. Bei gleicher Wertung erfolgt die Auswahl per Los. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots sind die folgenden Kriterien: 1. Honorar (Gewichtung: 30 %) Es erfolgt die Bewertung des verlangten Honorars (Grundleistungen, Nebenkosten, Besondere Leistungen, Zusätzliche Leistungen) nach der linearen Interpolation, ausgehend vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis gemäß Preisblatt, Spanne: 100 %, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl; die übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet. 2. Projektbezogenes Konzept: (Gewichtung: 50 %) Der Bieter reicht mit dem Angebot ein projektbezogenes Konzept ein, in dem er zu den folgenden Aspekten Stellung nimmt und die separat gewertet werden: Ideen a) skizzenhafte Darstellung erster Ideen und der Herangehensweise an die Planungsaufgabe "Borner Str. (2. BA)" und deren Abwicklung, auch mit Blick insbesondere auf die Erstellung der Verkehrsführungspläne aufgrund von zwei medizinischen Versorgungszentren im Baubereich (Gewichtung: 45 %) b) Projektorganisation (inkl. Organigramm) und Organisation der Zusammenarbeit im Planungsteam (Gewichtung: 5 %) 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen des Vertrages abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nicht ansatzweise erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich gänzlich nicht schlüssig dargestellt wurde. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs weitgehend nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber weitgehend nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich weitgehend nicht schlüssig dargestellt wurde. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs gerade so den Mindesterwartungen. Ein Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nur ausreichend erfüllt oder in wesentlichen Teilen nur unverbindliche Aussagen getroffen werden. 6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs durchschnittlichen Erwartungen, die an einen qualifizierten Auftragnehmer gestellt werden. Ein Konzept wird mit 6 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den gehobenen Anforderungen. Ein Konzept wird mit 8 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme besonderen Erfolg verspricht. 10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn der Bieter auf die Besonderheiten von dem Auftraggeber eingeht und die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung aus Sicht von dem Auftraggeber in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Wichtige Hinweise: (1) Eine Bewertung mit weniger als 4 Punkten bei mindestens einem der Konzepte führt zum Ausschluss des Angebots. (2) Die Bewertung (hier: 0 bis 10 Punkte) wird anschließend umgerechnet auf die maximal erreichbaren Punkte (3) Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also: 4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte 5 Punkte = 16,67 % der erzielbaren Punkte 6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte 7 Punkte = 50 % der erzielbaren Punkte 8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte 9 Punkte = 83,33 % der erzielbaren Punkte 10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkte Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Bieter erhält für sein Unterkonzept "skizzenhafte Darstellung erster Ideen und der Herangehensweise an die Planungsaufgabe..." eine Bewertung von 8 Konzept-Punkten. Das Unterkonzept hat eine Gewichtung von 45 %. Dies entspricht 450 Gesamtpunkten (von insgesamt 1.000 Punkten). Die Konzeptpunktzahl führt dazu, dass der Bieter 66,67 % der erzielbaren Gesamtpunkt erhält, also in diesem Fall 300. 3. Eingesetzte Projektleitung und Bauleitung (Gewichtung: 20 %) Bewertet wird die Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung und der verantwortlichen Bauleitung. Diese ist namentlich zu benennen und im Auftragsfall verantwortlich einzusetzen. Ein Austausch der Projektleitung sowie der Bauleitung ist nur möglich, wenn ein gleichwertig qualifizierter Ersatz eingesetzt wird. a) Berufserfahrung als Projektleitung (Gewichtung: 2,5 %) 10 Jahre Mindestanforderung 10 bis 15 Jahre: 1,25 Punkte > 15 Jahre: 2,5 Punkte Gewertet wird nur der Zeitraum nach Studienabschluss in der Position als Projektleitung. b) Berufserfahrung als Bauleitung (Gewichtung: 2,5 %) 10 Jahre Mindestanforderung 10 bis 15 Jahre: 1,25 Punkte > 15 Jahre: 2,5 Punkte Gewertet wird nur der Zeitraum nach Studienabschluss in der Position als Bauleitung. c) Persönliche Referenzen PL (Gewichtung: 7,5 %) Bewertet wird die durch persönliche Referenzen belegte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben im Hinblick auf die Bauleitung bei Verkehrsanlagen. d) Persönliche Referenzen PL (Gewichtung: 7,5 %) Bewertet wird die durch persönliche Referenzen belegte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren Bauleitungsaufgaben im Hinblick auf die Bauleitung bei Verkehrsanlagen. Wertungsmaßstab zu c) und d): 10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal 8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend 6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend, aber kaum Projektbezug 4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft, den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug 2 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend 0 Punkte = gänzlich ungeeignet Das Angebot muss bei diesem Kriterium mit mindestens 4 Punkten (= ausreichend) bewertet werden. Anderenfalls wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also: 4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte 6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte 8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte 10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkte