Zusätzliche Informationen
:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435HHL Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität, - Nachhaltigkeit, - Raumprogramm und Funktionalität, - Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _______________________________________________________________________ Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 221.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 4.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise (brutto) ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 65.000 Euro 2. Preis: 40.000 Euro 3. Preis: 24.000 Euro 2 Anerkennungen à: 16.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Da nur 12 anstatt 15 Arbeiten eingegangen sind, hat das Preisgericht einstimmig entschieden, die Aufwandsentschädigung umzuverteilen und für alle Teilnehmer mit einer wertbaren Arbeit auf 5.000 Euro zu erhöhen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt. _______________________________________________________________________ Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Sachpreisrichter: Hans-Günther Adrian, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion; Christina Bösken, Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion; Marta Domek, Fachbereichsleiterin Bildung, Jugend und Soziales; Claus Jacobi, Bürgermeister der Stadt Gevelsberg; Ivo Knezovic, Erster Betriebsleiter Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg; Wolfram Thiel, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen. Fachpreisrichter: Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln; Martin Halfmann, Architekt, Köln; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen; Prof. Anna Tscherch, Architektin, Detmold; Prof. Carsten Wiewiorra, Architekt und Innenarchitekt, Detmold. Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, mit allen Preisträgern im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmer sind alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. _______________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens soll die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI(Honorarzone IV) vergeben werden. Es werden mindestens die Planungsleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 2-5 vergeben. Vorgesehen ist die Vergabe von Leistungen in Form eines Stufenvertrags: Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-3; Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphase 4-5; Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. _______________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 08.07.2024, 12 Uhr; Auslosung der Teilnehmer: 25.07.2024; Versand der Auslobungsunterlagen: 16.08.2024; Einführungskolloquium: 02.09.2024; Abgabe der Planunterlagen: 05.11.2024; Preisgerichtssitzung: 05.12.2024; Aufforderung zur Angebotsabgabe: ca. Februar 2025; Verhandlungsgespräche: ca. Februar 2025 Die Ausloberin behält sich Änderungen im Terminablauf vor.