Überprüfung der Webseiten öffentlicher Stellen

Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028. Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.

CPV: 72000000 Servicios TI: consultoría, desarrollo de software, Internet y apoyo, 72222100 Servicios de revisión estratégica de sistemas de información o de tecnología de la información, 72413000 Servicios de diseño de sitios web www
Lugar de ejecución:
Überprüfung der Webseiten öffentlicher Stellen
Organismo adjudicador:
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Número de premio:
TFM-V-24-009

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Überprüfung der Webseiten öffentlicher Stellen
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Kennung des Verfahrens : d9d77418-0581-4f7a-9420-bfb79f173f7e
Interne Kennung : TFM-V-24-009
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72413000 Website-Gestaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. g) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Überprüfung der Webseiten öffentlicher Stellen
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Überprüfung der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Interne Kennung : TFM-V-24-009

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel : Zugang für alle

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 100
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Materna Information & Communications SE
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Materna Information & Communications SE
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag Materna Information & Communications SE
Datum der Auswahl des Gewinners : 21/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 04/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 16900601-0001-95
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99099
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 16900608-0001-03
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99099
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 16900334-0001-29
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Materna Information & Communications SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : UStID. DE 124 904 070
Stadt : Dortmund
Postleitzahl : 44263
Land, Gliederung (NUTS) : Dortmund, Kreisfreie Stadt ( DEA52 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fd7f5c6c-68a1-417d-b3b5-30e9cd303464 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00726132-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 232/2024
Datum der Veröffentlichung : 28/11/2024