Zusätzliche Informationen
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Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 3) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 4) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme sowie des betreffenden Loses (vgl. BT-21) u. des Aktenzeichens "INF3-0828-2024" (vgl. BT-22) zu erfolgen. 5) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor dem genannten Eröffnungstermin (vgl. BT 131) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerber-/Bieterfragen werden nicht beantwortet! 6) Die Bewerber sollen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 7) Sofern eine Angebotsabgabe als Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 8) Beabsichtigt der Bewerber/Bieter oder ein Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 9) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. BT-505 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Diese ist für die Bewerber/Bieter kostenfrei. 10) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 11) Datenschutz: Der Bewerber/Biete hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 12) Zuschlagslimitierung und zulässige Loskombination: Der Bieter hat die Möglichkeit ein Angebot für alle Lose abzugeben. Der Auftraggeber hat jedoch im Zuge der Wertung eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Demnach ist die Zahl der Lose, für die ein Bewerber/Bieter den Zuschlag erhalten kann, entweder auf ein Los oder auf eine der nachfolgend genannten zulässigen Loskombinationen beschränkt. Die Zuschlagserteilung ist möglich auf jeweils ein Los: Los 1 oder Los 2 oder Los 3 oder Los 4 oder Los 5, oder auf eine der folgenden Loskombinationen: Los 1 in Kombination mit Los 3, Los 1 in Kombination mit Los 4, Los 3 in Kombination mit Los 4. Sofern ein ein Bewerber/Bieter für mehrere oder alle Lose das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag für das Los oder die Loskombinationen, für die er die geforderte Eignung unter Berücksichtigung der kumulativen Mindestanforderungen erfüllt. 13) Eignungsprüfung: Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der genannten Eignungskriterien (vgl. BT 747) hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finaziellen Leistunmgsfähigkeit sowie der Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. BT 750) unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Das Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss. Die Eignungsprüfung erfolgt zunächst für jedes Los separat. Soll ein Bieter nach Angebotswertung den Zuschlag auf eine der zulässigen Loskombinationen erhalten, wird die BVG prüfen, ob die Eignungsanforderungen gemäß Eigenerklärung für diese Lose kumulativ erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, kann der Zuschlag nur auf ein Los der zulässigen Loskombination erteilt werden, wenn der Bieter die Anforderungen für nur ein Los erfüllt. Die Auswahl, auf welches Los der Zuschlag in diesem Fall erteilt wird, wird die BVG wie folgt vergeben: Bei der Loskombination Los 1 in Kombination mit Los 3, erfolgt der Zuschlag entsprechend der Reihenfolge der Losnummerierung, in diesem Fall auf das Los 1. Bei der Loskombination Los 1 in Kombination mit Los 4, erfolgt der Zuschlag entsprechend der Reihenfolge der Losnummerierung, in diesem Fall auf das Los 1. Bei der Loskombination Los 3 in Kombination mit Los 4, erfolgt der Zuschlag entsprechend der Reihenfolge der Losnummerierung, in diesem Fall auf das Los 3. Der AG behält sich im Ausnahmefall vor, den Zuschlag unabhängig von der v. g. Regelung zu erteilen, sofern keine der vorgenannten Kombinationen wirtschaftlich oder technisch sinnvoll ist. Zur Auswahl, auf welches Los der Zuschlag in diesem Fall erteilt wird, wird die BVG die Aufträge unter Berücksichtigung des Wertungskriteriums Preis 100% in der Kombination von Losen vergeben, wie es für die BVG am wirtschaftlichsten ist.