Beschreibung
:
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden (Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern): 1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.) als formlose Erklärung in Textform 2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, Handwerksrolle bzw. Installateurverzeichnis oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) 3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 4. Nachweis einer Konzession zur Zulassung für die ausgeschriebenen Tätigkeiten 5. Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB 6. Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB 7. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr.3 GWB Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB. 8. Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme. 9)a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010 (GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010). 9)b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o.a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.‘ 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist, -dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus. Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.