Tierwohlmanagement StMELF

Gegenstand des Auftrags ist die technische und fachliche Umsetzung eines umfassenden betrieblichen Tierwohlmanagements als Erweiterung der bestehenden Befunddatenrückmeldung mit digitalem Tierwohlmonitoring. Basis des Projekts ist das im Jahr 2014 EU-weit ausgeschriebene, geförderte Projekt zur „Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in bayerischen Tierhaltungsbetrieben auf Basis von Schlachttierbefunddaten bei Rindern, Schweinen, …

CPV: 72212517 Servicios de desarrollo de software de TI, 72212771 Servicios de desarrollo de software de utilidades generales, 72313000 Servicios de recogida de datos, 72314000 Servicios de recogida e intercalación de datos
Lugar de ejecución:
Tierwohlmanagement StMELF
Organismo adjudicador:
Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Número de premio:
LOT-0000

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Tierwohlmanagement StMELF
Beschreibung : Gegenstand des Auftrags ist die technische und fachliche Umsetzung eines umfassenden betrieblichen Tierwohlmanagements als Erweiterung der bestehenden Befunddatenrückmeldung mit digitalem Tierwohlmonitoring. Basis des Projekts ist das im Jahr 2014 EU-weit ausgeschriebene, geförderte Projekt zur „Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in bayerischen Tierhaltungsbetrieben auf Basis von Schlachttierbefunddaten bei Rindern, Schweinen, Masthühnern, -puten und -enten“. Diese Schlachtbefunderfassung wurde 2021 um ausgewählte Haltungs- und Leistungsindikatoren der bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen erweitert und zu einem „Digitalen Tierwohlmonitoring“ ausgebaut. Mit dem neuen Vorhaben soll die bestehende Systematik weiterentwickelt und optimiert werden sowie das bestehende „Digitale Tierwohlmonitoring“ um sinnvolle Informationen und Vernetzungen ergänzt werden.
Kennung des Verfahrens : 6930e17c-5995-4070-84f0-b86e2a408547
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72212771 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72313000 Datenerfassung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Tierwohlmanagement StMELF
Beschreibung : Gegenstand des Auftrags ist die technische und fachliche Umsetzung eines umfassenden betrieblichen Tierwohlmanagements als Erweiterung der bestehenden Befunddatenrückmeldung mit digitalem Tierwohlmonitoring. Basis des Projekts ist das im Jahr 2014 EU-weit ausgeschriebene, geförderte Projekt zur „Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in bayerischen Tierhaltungsbetrieben auf Basis von Schlachttierbefunddaten bei Rindern, Schweinen, Masthühnern, -puten und enten“. Diese Schlachtbefunderfassung wurde 2021 um ausgewählte Haltungs- und Leistungsindikatoren der bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen erweitert und zu einem „Digitalen Tierwohlmonitoring“ ausgebaut. Mit dem neuen Vorhaben soll die bestehende Systematik weiterentwickelt und optimiert werden sowie das bestehende „Digitale Tierwohlmonitoring“ um sinnvolle Informationen und Vernetzungen ergänzt werden.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72212517 Entwicklung von IT-Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72212771 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72313000 Datenerfassung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Zum 31.12.2029 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe im Rahmen des Felds "Datum Auswahl des Gewinners" sich auf den Tag der internen Entscheidung zur Auswahl des Gewinners bezieht. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt frühestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung : 30 %
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%)
Beschreibung : 70 %
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung : 1. EU-weite Ausschreibung 2014 Im Jahre 2014 wurde durch das StMELF das Projekt „Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls auf Basis von Schlachttierbefunddaten EU-weit im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben. Hintergrund des Projekts war, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine systematische Auswertung der Untersuchungsbefunde stattfand, um diese als Indikatoren für die Tiergesundheit und das Tierwohl zu verwenden. Mit dem Projekt sollte diese Lücke in Bezug auf die systematische Auswertung der Schlachtbefunddaten geschlossen werden. Wesentlicher Inhalt des Projekts waren dabei folgende Leistungen: • Erfassung von Schlachttierbefunddaten und weiterer Parameter, die im Rahmen der Schlachtung von Rindern, Schweinen, Masthühnern, Mastputen und Mastenten in bayerischen Schlachtbetrieben anfallen. • Zuordnung der Befunddaten zum Herkunftsbetrieb und tierartspezifischer Vergleich innerhalb eines Schlachtbetriebes einschließlich statistischer Auswertungen. • Rückmeldung der aufbereiteten Ergebnisse an die Herkunftsbetriebe auf der Grundlage einer internetbasierten Plattform. • Für jedes Kalenderjahr war bis zum 31.03. des Folgejahres ein Projektbericht zu erstellen, in dem die wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse fachlich aufbereitet sind. • Die Projektergebnisse stehen dabei dem StMELF zur weiteren Verwendung, einschließlich der Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung, zur Verfügung. Den Zuschlag im Verfahren erhielt der Fleischprüfring Bayern e.V. Nach § 3 der Vereinbarung erfolgte die Abrechnung der Kosten je Schlachteinheit. 2. Verlängerung und Erweiterung 2019 Im Jahre 2019 wurde eine Verlängerung um 2 Jahre (also bis 31.12.2021) mit gleichzeitiger Erweiterung des Projekts dahingehend beschlossen, das bisherige System zu einer bayerischen Tiergesundheitsdatenbank auszubauen. Hierzu sollten mit den Schlachttierbefunddaten weitere betriebliche Informationen wie Haltungssystem, Stallklima, Fütterung und Leistungsdaten verknüpft werden, um anhand konkreter Daten den Gesundheitsstatus von Nutztieren zu belegen und durch ein Benchmark dem einzelnen Tierhalter Stärken und Schwächen im Vergleich mit Betrieben gleicher Produktionsstruktur aufzuzeigen. Vergaberechtlich erfolgte die Verlängerung auf der Grundlage von § 132 Abs. 2 GWB, da ein neuer Anbieter das System hätte komplett neu aufbauen müssen und somit die bisherigen Ergebnisse verloren gewesen wären. Der Auftragswert der Verlängerung betrug dabei weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts. 3. Verlängerung und Erweiterung 2021 Im Jahre 2021 erfolgte eine weitere Verlängerung des Projekts bis zum 31.12.2023. Hintergrund dieser Verlängerung war, dass für den Aufbau der Tiergesundheitsdatenbank auch zwingend Daten erforderlich sind, die durch die weiteren bayerischen bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) sowie Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) erhoben werden. Im Projektverlauf ab 01.01.2020 hat es sich gezeigt, dass das Thema „Zurverfügungstellung von Daten“ und vor allem die damit verbundenen Fragen der Datensicherheit, Datenhoheit und Weiterverarbeitung der übermittelten Daten einen hohen und intensiven Gesprächs- und Abstimmungsbedarf zur Folge hatten. Ein Projektabschluss wie ursprünglich bis 31.12.2021 vorgesehen konnte deshalb nicht realisiert und die Projektlaufzeit musste entsprechend verlängert werden. Da der Begriff „Tiergesundheitsdatenbank“ beim für den Bereich Tiergesundheit federführend zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für Irritationen gesorgt hat, wurde der Begriff „Tiergesundheitsdatenbank“ in „(Digitales) Tierwohlmonitoring“ geändert. Ein wesentliches Ergebnis des Gesamtprojekts ist die Entwicklung der Qualifood-Datenbank, eine webbasierte Informationsplattform, welche u.a. Schlacht- und Befunddaten bündelt und für zugriffsberechtigte Nutzer aufbereitet. Hierdurch ist der online Abruf von Klassifizierungs-, Schlachtbefund-, Audit-, Antibiotika-, Salmonellen- und Futtermitteldaten für Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter möglich. Qualifood hat sich im Rahmen des Gesamtprojekts zu einer zentralen Datendrehscheibe entwickelt und ermöglicht einen transparenten Datenfluss sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette (Landwirte, Lieferanten, Transporteure, Schlachtbetriebe, amtliche Veterinäre und Tierärzte). Vergaberechtlich wurde die Verlängerung auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB gestützt, da sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden war, die das StMELF im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich hierdurch auch der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert hat. Die Summe der Vertragsverlängerung/-ergänzung lag dabei unter 50 % des ursprünglichen Auftrages.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung : 4. Weiterentwicklung ab 2024, Neuausschreibung Aufbauend auf der Befunddatenerfassung wurden mit dem Projekt im Rahmen des „Digitalen Tierwohlmonitorings“ ein deutschlandweit einmaliges System aufgebaut und digitale Vernetzungsstrukturen im Fleischbereich geschaffen. Den Landwirten, Tierärzten und Beratern im Freistaat steht damit ein freiwilliges und kostenfreies Frühwarnsystem zur Verfügung, welches auch für die betriebsindividuelle Beratung genutzt werden kann. Somit kann man frühzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten im Tierbestand aufmerksam werden. Landwirte können auf den ersten Blick erkennen, ob Handlungsbedarf besteht. Eine farbliche Abstufung nach Ampelsystematik hilft bei der visuellen Einordnung. Dabei wird für den einzelnen Betrieb ersichtlich, wie er im Vergleich zu anderen Tierhaltungsbetrieben eingestuft werden kann. Zugleich werden die Daten und Auswertungen für Selbsthilfeeinrichtungen, wie z.B. dem LKV und dem TGD, bereitgestellt. Das Beratermodul kann vom Landwirt auch für Hoftierärzte freigeschaltet werden und ermöglicht eine zielgerichtete Beratung sowie Unterstützung der Erzeugerbetriebe. Landwirte erhalten durch das mit einer Ampelsystematik übersichtlich gestaltete Betriebsmonitoring einen aussagekräftigen Überblick über die Bereiche Antibiotika- und Salmonellenmonitoring sowie zum Tiergesundheitsindex. Die Praxistauglichkeit des Tierwohlmonitorings wurde dabei im Jahre 2023 im Rahmen einer Pilotphase erprobt. Um den oftmals kleinteiligen regionalen bayerischen Wertschöpfungsketten, die gesellschaftlich gewollt sind, Zukunftsperspektiven zu bieten und das System der Fleischerzeugung in Bayern weiter fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen, soll das „Digitale Tierwohlmonitoring“ ab 2024 in Richtung eines gesamtheitlichen Tierwohlmanagements weiterentwickelt werden. Basierend auf den bisher gewonnen Erkenntnissen soll flächendeckend ein funktionales Frühwarnsystem unter gleichzeitiger Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitseffekte für bayerische Landwirte geschaffen werden. Daneben soll eine ebenfalls zu entwickelnde Systematik zur digitalen Anliefersteuerung durch einen entsprechenden Datenaustausch über alle Vermarktungsplattformen einen weiteren, praxisnahen Beitrag zur Planung und Optimierung der Tierhaltung und Tiergesundheit in den Erzeugungsbetrieben sowie auf Ebene der Erzeugergemeinschaften, Viehhandelsorganisationen und Schlachthöfe zur Vieherfassung und Vermarktung leisten. Um im Rahmen des Projekts eine standardisierte Befunddatenerhebung (Veterinärbefunde) an den Schlachthöfen zu gewährleisten, wurde vom Fleischprüfring Bayern e.V. im Rahmen des ursprünglichen Projekts an den betreffenden 42 Schlachtbetrieben (dies entspricht allen größeren gewerblichen Schlachtstätten in Bayern, die rund 88 % der Gesamtschlachtmenge bei Schweinen und rund 92 % der Gesamtschlachtmenge bei Rindern in Freistaat abdecken) eine technische Infrastruktur in Form rund 150 Erfassungsterminals zur Datenerfassung und -auswertung am Schlachtband installiert (inkl. speziell konfigurierter und entwickelter Software). Hierdurch wurde dem in der zugrundeliegenden Ausschreibung geforderten Aufbau eines Systems zur Erfassung der Daten Rechnung getragen und eine flächendeckende einheitliche und digitale Erfassung der Befunddaten ermöglicht. Insgesamt wurden seit 2015 Datensätze von rund 60 Mio. Schweinen, rund 10 Mio. Rindern, rund 51 Mio. Puten und rund 11 Mio. Masthähnchen erfasst. Mittels komplexer statistischer Verfahren wurden die gesammelten Daten ausgewertet, aufbereitet und stellen die Grundlage für das „Digitale Tierwohlmonitoring“ dar. Das „Digitale Tierwohlmonitoring“ ist als klassisches Monitoring aufgebaut, d.h. es unterstützt die landwirtschaftlichen Tierhalter mit verschiedenen Kennzahlen und Indizes, die auf Basis einer dauerhaften und fortlaufenden Überwachung von Prozessen und Vorgängen generiert werden. Hierzu werden in einer Software-Datenbank Daten aus verschiedenen Datenquellen (v.a. Befunddaten aus dem Schlachtprozess und Informationen aus dem landwirtschaftlichen Haltungsbereich) zusammengeführt, miteinander verknüpft und durch automatisierte Abfrageroutinen ausgewertet. Im bisherigen Projekt wurde deshalb intensiv an einer Standardisierung der Informationen, der Definition von Schnittstellenparametern und der Entwicklung statistischer Auswertungsroutinen (u.a. Regressionsanalysen) gearbeitet. Hierdurch war es möglich, ein aussagekräftiges und realitätsnahes Monitoring zu entwickeln. Zudem dienen die Ergebnisse der durchgeführten statistischen Analysen als Basis für die Bildung eines aussagekräftigen Gesamtindexes. Diese speziell für das Vorhaben aufgebaute IT-Infrastruktur an den bayerischen Schlachthöfen sowie die bisher gesammelten Daten stellen die Basis für die Weiterentwicklung zu einem ganzheitlichen Tierwohlmanagement dar und sind deshalb für die geplante Weiterentwicklung zu einem gesamtheitlichen Tierwohlmanagement die zwingend erforderliche Voraussetzung. Nur auf Basis der bestehenden Daten und Auswertungsroutinen können • bestehende Lücken im „Digitalen Tierwohlmonitoring“ geschlossen (Erweiterung um die Stufen „Sauenhaltung“ und „Ferkelerzeugung“, Entwicklung eines Gesamtindexes für die Geflügelhaltung), • der Datenaustausch über alle Vermarktungsstufen optimiert und • ein System zur Bewertung verschiedener Nachhaltigkeitseffekte integriert werden. Die Sourcecodes an der Informationsplattform Qualifood mit einem Grundsystem und verschiedenen Modulbausteinen einschließlich der Rechte an der Datenstruktur und den Daten der Plattform befindet sich im rechtlichen Eigentum des Fleischprüfring Bayern e. V. Dazu gehört auch das im Rahmen des frühen Auftragsverhältnisses (s.o.) entstandene Modul Tierwohlmonitoring. Für die Datenerhebung verfügt der Fleischprüfring über vertragliche Vereinbarungen mit den Schlachtstätten sowie mit den anderen Selbsthilfeeinrichtungen wie LKV und TGD.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung : Das StMELF besitzt an den erhobenen und archivierten Daten keine Rechte. Hintergrund für diese Regelung ist, dass das bestehende „Digitale Tierwohlmonitoring“ als freiwilliges Frühwarnsystem konzipiert ist, das Landwirte vorzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Tierwohls hinweist und den Tierhaltern – ebenfalls auf freiwilliger Basis – die Gelegenheit gibt, frühzeitig Berater und Hoftierärzte einzubinden. Diese Freiwilligkeit wird u.a. im Kontext der Pressemitteilung des StMELF vom 01.03.2023 „Bayern geht in Sachen Tierwohl weiter voran – Neues digitales Tierwohlmonitoring unterstützt die Landwirte“ sowie im Rahmen der Antwort des StMELF auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Frühwarnsystem für den Tierschutz einführen – Tiergesundheitsdatenbank Bayern jetzt“ (Drs. 18/23214; Jahr: 2022) unterstrichen. Ein „gläserner Landwirt“ ist nicht das Ziel bayerischer Agrarpolitik. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass eine verpflichtende Weitergabe dieser Daten an den Staat die Bereitschaft der Landwirte zur Teilnahme massiv einschränken würde und somit das Ziel der Verbesserung des Tierwohlmanagements nicht erreicht werden kann. Da die Rechte für die zentrale Informationsplattform einschließlich der ihr zugrunde liegenden Daten aus den o.g. Gründen beim bisherigen Auftragnehmer liegen, würde dies bedeuten, dass mit einem neuen Auftragnehmer die gesamte Infrastruktur des Projekts neu aufgebaut werden müsste. Ein Neubeginn der Datenerhebung und -sammlung würde den kompletten Datenpool und somit alle Auswertungen und statistischen Modelle auf „Null“ setzen. Auch könnte man sich aus den o.g. Gründen die Nutzungsrechte an den Daten der Landwirte auch künftig nicht einräumen lassen, ohne das Projekt massiv zu gefährden. Insofern liegen im vorliegenden Fall Ausschließlichkeitsrechte im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV vor, so dass für den Auftrag nur der bisherige Auftragnehmer in Betracht kommt, um das Projekt weitzuführen und zu entwickeln. Ausschließlichkeitsrechte sind Rechte, die eine monopolisierende Wirkung haben, weil deren Nutzung exklusiv einem Unternehmen zusteht. In Betracht kommt das Eigentum, eigentumsähnliche Rechte (Warenzeichen, Lizenzen, Patent- und Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte), behördliche Genehmigungen oder auch langfristig bindende Verträge (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 57). Wie oben dargestellt ist ausschließlich der Fleischprüfring Bayern e.V. als Rechteinhaber der Qualifood-Datenbank befugt, den Programmcode des Grundsystems und der Modulbausteine zu verwenden/weiterzuentwickeln und auf die bereits erhobenen Daten zuzugreifen und diese zu verwenden. Diese Datenbank stellt im Rahmen der Leistungserbringung des künftigen Ausschreibungsverfahrens ein zwingend benötigtes Hilfsmittel für die Leistungserbringung dar (Veit, in: Malte Müller-Wrede, § 14 VgV, Rn. 186). Die Ausgestaltung der Leistung derart, dass das Ausschließlichkeitsrecht berührt wird, ist vorliegend für die Leistungserbringung, wie oben dargestellt, aus objektiven Gründen erforderlich (Vop-pel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, 4. Aufl. 2018, VgV § 14 Rn. 24). Des Weiteren gibt es auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 6 VgV). Eine vergleichbare Alternative ist auf dem Markt nicht vorhanden, der Fleischprüfring ist unionsweit quasi Monopolist des Beschaffungsgegenstandes. Es handelt sich um ein über Jahre speziell entwickeltes System, das auf europäischer Ebene so oder vergleichbar nicht noch einmal existiert. Auch ist es einem weiteren Unternehmen nicht möglich, die für die Auftragsausführung in Frage auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen (vergleichbare Datenbank, technische Infrastruktur an den Schlachthöfen) rechtzeitig zu erwerben (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 51). Auch liegt keine künstliche Einschränkung der Parameter vor. Für die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes sind, wie oben dargestellt, sachliche und auftragsbezogene Gründe vorhanden. Die Ausschließlichkeitssituation wurde gerade nicht selbst durch den öffentlichen Auftraggeber mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren künstlich herbeigeführt (Erwä-gungsgrund 50 der RL 2014/24/EU). Die speziell aufgebaute IT-Infrastruktur an den bayeri-schen Schlachthöfen, das Grundsystem und der Modulbaustein Tierwohlmanagement der Informationsplattform, sowie die bisher hierin gesammelten Daten stellen die notwendige Ba-sis für die Weiterentwicklung eines fortlaufenden„Digitales Tierwohlmonitorings“ dar. Wie oben bereits dargelegt, ist die Frage der Freiwilligkeit und der Schutz der Daten der Landwirte essenzieller Bestandteil des Frühwarnsystems. Sinn und Zweck des Projekts ist es gerade, dass ein freiwilliges Frühwarnsystem außerhalb des staatlichen Systems geschaffen wird, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen. Dem würde die Einräumung von Nutzungsrechten für den Staat zuwiderlaufen, da der Landwirt hier eine staatliche Kontrolle befürchten würde und das Ziel, dass möglichst viele Landwirte an dem System teilnehmen, nicht erreicht werden könnte. 5. Ergebnis Aufgrund der o.g. Ausführungen kann die Weiterentwicklung des Projekts nur durch den bisherigen Auftragnehmer erfolgen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fleischprüfring Bayern e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Dienstleistungsvertrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 09-8508004-69
Postanschrift : Helmbrechtser Straße 22
Stadt : Münchberg
Postleitzahl : 95213
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Landkreis ( DE249 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Fleischprüfring Bayern e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : Ust-ID-Nr.: DE 128 254 443
Postanschrift : Am Branden 6
Stadt : Vierkirchen
Postleitzahl : 85256
Land, Gliederung (NUTS) : Dachau ( DE217 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2039ec7a-11d6-48b7-b8f8-df9ae040e363 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/12/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00784006-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 248/2024
Datum der Veröffentlichung : 20/12/2024