Beschreibung
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Das UKD hat 2021 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung einen Dienstleistervertrag mit der Akquinet GmbH geschlossen, der im Sinne eines Telematik-as-a-Service-Konzeptes (TIaaS) die Hardware (Konnektoren, Kartenterminals), die Vernetzung und alle Wartungen zur Verfügung stellt. Zwischenzeitlich sind weitere Leistungen, wie z.B. ein Virenscanner für den Betrieb von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hinzugekommen. Der vorliegende Vertrag wurde bereits einmalig vertragsgemäß um ein Jahr verlängert und läuft am 31.05.25 aus. Er soll zusammen mit den hinzugekommenen Leistungen (TI Gateway, KIM-Adressen, weitere Kartenterminals) um zwei Jahre verlängert werden mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate. Das geschätzte Auftragsvolumen für 4 Jahre beläuft sich auf 1.032.279,36 € und liegt damit über dem EU-Schwellenwert. Trotzdem soll die Beschaffung auf dem Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit der Akquinet GmbH als einzigem Verhandlungspartner erfolgen. Diese Vorgehensweise wird als zulässig bewertet, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Im Detail: (§14 Abs. 4 Nr. 5 VgV): "wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten". Die TI in ihrer jetzigen Ausgestaltung erfordert eine komplexe und aufwändige Integration von Hardware (Konnektoren, Kartenterminals, SMC-B) und dem KIS Medico sowie eine Konfiguration an jedem Arbeitsplatz. Bei Umstellung auf einen anderen Dienstleister wäre die vollständige Neuintegration aller Komponenten mit erheblichem Aufwand erforderlich. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die internen IT-Ressourcen bereits mit der Fehlerkorrektur und Neukonfiguration von Arbeitsplätzen ausgelastet sind, ein Neuaufsetzen der TI am UKD ist damit nicht möglich . Für die aktuell anstehenden Umsetzungen, insbesondere KIM, ePA und Medikationsplan (auch in Verknüpfung mit den Projekten des KHZG), sowie den Betrieb der bereits eingeführten Module (besonders gesetzlich verpflichtender Versi-chertenstammdatenabgleich VSDM) ist eine sicher funktionierende Telematikanbindung jedoch zwingend erforderlich. Hier sind Sanktionen in noch nicht abschließend absehbarer Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages der voll- und teilstationären Erlöse, 2,5% der ambulanten Erlöse sowie eine Kürzung der TI-Pauschale um 50% zu erwarten. Rechnungszurückweisungen bei Operationen mit Implantaten kommen hinzu. Die Gematik als verantwortliche Einrichtung des Bundes hat zudem in einem White Paper bereits angekündigt, die bestehende Infrastruktur in den kommenden Jahren gegen ein völlig anderes System (z.B. ohne SMC-B Karten und Konnektoren) auszutauschen. Es ist daher in der verbleibenden Laufzeit der aktuellen Telematik-Integration nicht sinnvoll und vor allem nicht ohne zu befürchtende Betriebseinschränkungen möglich, die Infrastruktur durch einen anderen Dienstleister zu ersetzen. Im Rahmen der TI 2.0 erfolgt dann eine Neuausschreibung. Fazit: Eine sinnvolle Alternativlösung unter Einbeziehung von Wettbewerbern von Akquinet (§14 Abs. 6 VgV) existiert nicht. Die Festlegung auf einen spezifischen Auftragsgegenstand ist hier von dem Bestreben getragen, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen und eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten (Kulartz in: Kulartz et al., Kommentar zu VgV, 2017, §14, Rn.49).