Beschreibung
:
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: (1) Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Baubetriebshofs, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt, eines Feuerwehrhauses einer Rettungswacht, eines Betriebshofs oder eines vergleichbaren Gebäudes im Bereich Hochbau mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss erfolgt sein und darf nicht vor dem 1. Januar. 2019 erfolgt sein. (2) Objektplanung Gebäude und Innenräume: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Baubetriebshofs, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt, eines Feuerwehrhauses einer Rettungswacht, eines Betriebshofs oder eines vergleichbaren Gebäudes im Bereich Hochbau mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme der Leistungsphase 8 muss erfolgt sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein. Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die beiden Mindestreferenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird ausschließlich anhand der Referenzen (Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei ist folgendes zu beachten: Je Bewerber werden die Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als einer Referenz über "schlüsselfertige Bauleistungen" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht. Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" wie folgt bewertet: (1) Kriterium "Art des Gebäudes": Straßenmeisterei oder LKW-Werkstatt: 1 Punkt, Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.ä.: 3 Punkte, Betriebshof: 5 Punkte. (2) Kriterium "Projektvolumen": Projektvolumen (KG 200-500, 700) 5 - 10 Mio. EUR: 1 Punkt, Projektvolumen (KG 200-500, 700) >10 - 14 Mio. EUR: 2 Punkte, Projektvolumen (KG 200-500, 700) >14 Mio. EUR: 3 Punkte. Dabei wird die Mindestreferenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" wie folgt bewertet: (1) Kriterium "Art des Gebäudes": Straßenmeisterei oder LKW-Werkstatt: 1 Punkt, Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.ä.: 3 Punkte, Betriebshof: 5 Punkte. (2) Kriterium "Bauvolumen": Bauvolumen (KG 300 und 400) 5 - 7 Mio. EUR: 1 Punkt, Bauvolumen (KG 300 und 400) > 7 - 9 Mio. EUR: 2 Punkte, Bauvolumen (KG 300 und 400) >9 Mio. EUR: 3 Punkte. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Mindestreferenz "schlüsselfertiges Bauen" das spätere Abnahmedatum ausweist. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.