Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Konkurs
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Korruption
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Vergleichsverfahren
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.