Beschreibung
:
Die Auftraggeberin plant mit Los 1 dieser Beschaffung zudem die Anschaffung und Integration eines IAM-Systems, das der Erhöhung der ordnungsgemäßen Benutzerberechtigungen und Aufrechterhaltung der Informationssicherheit des Gesamtsystems dienen soll. Bei der Beschaffung von Los 1 IAM handelt es sich um eine gemeinsame Beschaffung der nachstehend aufgeführten Häuser des AGAPLESION Konzerns: (a) AGAPLESION ALLGEMEINES KRANKENHAUS HAGEN gGmbH (b) AGAPLESION BETHESDA KLINIK ULM gGmbH (c) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS BERGEDORF gGmbH (d) AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS BAD PYRMONT gGmbH (e) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG gGmbH (f) AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL gGmbH (g) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH (h) AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH (i) AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS MITTELHESSEN gGmbH (j) AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (k) AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gGmbH (l) AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG gGmbH (m) AGAPLESION KRANKENHAUS NEU BETHLEHEM gGmbH Die folgenden Einrichtungen können der Rahmenvereinbarung – ggf. nachträglich – beitreten: (n) AGAPLESION Mitteldeutschland gGmbH Holding (o) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH (p) Krankenhaus Seehausen gGmbH (Hinweis: Nicht Teil des AGAPLESION Konzerns) Durch die Automatisierung der Benutzeradministration (Eintritte, Veränderungen, Austritte) in AD, ADD, KIS und Subsystemen soll eine Prozessverbesserung und Erhöhung der Zugriffssi-cherheit der Benutzeraccounts über alle Abteilungen und Einrichtungen erreicht und aufrecht-erhalten werden. Das System muss folgende Subsysteme per integrierter und konfigurierbarer Schnittstelle an-binden können: Orbis, Medico (optional), iMedOne (optional), P&I LOGA, M365, MS AAD, Microsoft AD, Microsoft Exchange. Zudem muss das System aus in P&I Loga angelegten Mit-arbeitern anhand von konfigurierbaren Workflows Benutzer in Orbis, Medico (optional), iMe-dOne (optional), M365, MS AAD, Microsoft AD, Microsoft Exchange anlegen können. Der Workflow muss mindestens als Vier-Augen-Prinzip abbildbar sein. Des Weiteren muss das System ein Selfserviceportal bieten, über welches Anträge für Ressourcen gestellt und freige-geben werden können, basierend auf einem Rechte- und Rollenkonzept. Die konkreten Anforderungen an die anzubietende Lösung ergeben sich aus dem Leistungs-verzeichnis (DOKUMENT E. Leistungsverzeichnis_IAM). Im Leistungsverzeichnis wird zwischen MUSS- und SOLLTE-Kriterien unterschieden. Unabdingbare Merkmale sind als MUSS-Kriterien in der Spalte D „Priorität“ markiert. Diese Leistungskriterien sind zwingend zu erfüllen. Anderenfalls kann das Angebot nicht berücksich-tigt werden und grundsätzlich ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden, wenn sich die Auftraggeberin nicht im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen entscheiden wird, von dem jeweiligen Kriterium Abstand zu nehmen. Qualitätskriterien sind als SOLLTE-Kriterien in der Spalte D „Priorität“ markiert. Diese Kriterien sind von der Lösung nicht zwingend zu erfüllen, werden aber bei der Angebotswertung als Zu-schlagskriterien berücksichtigt. Je mehr SOLLTE-Kriterien erfüllt werden, desto besser schnei-det die Lösung in der Qualitätswertung ab. Die Punktzahl ergibt sich jeweils aus der Spalte E „Gewichtung“. Das Vorliegen der Leistungsanforderungen (MUSS- und SOLLTE-Kriterien) ist von Bietern grundsätzlich durch die zutreffende Auswahl in dem Dropdownmenü in der Spalte F „Verbrei-tung/Antwort“ des Leistungsverzeichnisses durch einen Eintrag zu bestätigen („Vorhanden und bereits im Einsatz“) oder zu verneinen („nicht vorhanden oder in Entwicklung“). Sofern Bieter bei einem Merkmal in Spalte F die Option „nicht vorhanden oder in Entwick-lung“ ausgewählt haben, sollen sie nach Möglichkeit ein Releasedatum für das Merkmal in Spalte G benennen, wenn es sich in Entwicklung befindet. In Spalte H (LV IAM) „Kommen-tar“ können Bieter weitere Informationen zu dem Kriterium vermerken. Bieter legen durch geeignete Eigenerklärungen prüfbar dar, ob und wie diese Leistungsanforderung erfüllt wird. Geeignete Formen für den Nachweis sind grundsätzlich ausformulierte Stellungnahmen, Kon-zepte oder Produktdatenblätter und -beschreibungen. Bieter tragen in eigener Verantwortung Sorge dafür, dass der Nachweis geführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforde-rungen bei mangelhaften Nachweisen grundsätzlich nicht erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich aber vor, Unklarheiten in den eingereichten Nachweisen im vergaberechtlich zulässigen Umfang aufzuklären. Hierzu erhalten Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Preisangebot (DOKUMENT C. Preisblatt IAM) muss alle geforderten Angaben enthal-ten. Diese ergeben sich aus den drei Blättern Preiskategorie 1, Preiskategorie 2, Preis-kategorie 3. Es sind auch alle optionalen Preise anzubieten, da das Zuschlagskriterium Preis sich aus allen geforderten Preisen ergibt. Bieter tragen Sorge dafür, dass das Preisblatt vollständig ausgefüllt wird. Preisangaben kön-nen vergaberechtlich in der Regel nicht nachgefordert werden. Fehlende oder fehlerhafte Preise können daher zum Angebotsausschluss führen. Wartungsleistungen werden mit einer Laufzeit von 36 Monaten beauftragt. Die Häufigkeit der Wartung orientiert sich an der angebotenen Lösung wird dementsprechend beauftragt.