1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
SPRIND GmbH
Der Vertrag wird in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 a) und b) VgV vergeben, da das Projekt von besonderen künstlerischen und technischen Elementen gekennzeichnet ist, die ein Alleinstellungsmerkmal begründen. Das Projekt umfasst diverse technische Leistungen, die auf das Branding und die gesamte Marke SPRIND …