1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
SPRIND GmbH
Der Vertrag wird in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO, i.V.m. § 12 Abs. 3 UVgO vergeben, da das Projekt von einem besonderen künstlerischen Element gekennzeichnet ist. Mit den Videos wird ein einzigartiges visuelles Erlebnis erschaffen. Die Farbgestaltung, die audio-visuellen Effekte und der Gesamteindruck, …