Beschreibung
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Im Rahmen der zukunftssicheren Aufstellung und digitalen Durchdringung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Softwaresystem zur standardisierten und umfassenden Dokumentation des Behandlungsablaufes zur Nutzung überlassen. Ziel der vom Auftragnehmer zu überlassenden Software ist es, mit - der Einführung einer internen, interdisziplinären elektronischen Patientenakte, - der Einbindung der Daten aus LIS, RIS, PACS, Patientenmonitoring und Medizintechnik, - der Anwendung sprachbasierter Dokumentationssysteme die digitale Informationserfassung und -auswertung Ärzte und Pflegekräfte des Auftraggebers zu unterstützen. Mit der digitalen Patientendokumentation wird eine durchgängig synchrone, ortsunabhängige und vollständige Datenerfassung und Dateneinsicht für alle Disziplinen im Rahmen einer integrierten elektronischen Patientenakte herbeigeführt. In der elektronischen Patientenakte werden umfangreiche Informationen und Unterstützungen (Pflegedokumentationen, Checklisten, Dokumentationsübersichten, Erinnerungen, Hitlisten und Behandlungspfade) digital integriert. Weiterhin sind therapierelevante Dokumente (Patientenstammdatenblatt, Anamnese und Historie, Befundbericht, Pflegeplanung, Pflegebericht, Therapie- und Medikationsplan, Durchführungsnachweise, Wunddokumentation, Fieberkurven, Schmerztherapie, Trinkprotokolle, Sturzprotokolle) sowie eine Schnittstelle zum Fehlermeldesystem (CIRS) ist integraler Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Mit der elektronischen Patientenakte verbunden ist eine revisionssichere Archivlösung sowie die Möglichkeit, Zugriff auf erweiterte Systemdaten, wie z.B. Laborbefunde, Bilder etc. zu nehmen. Eine automatisierte und KI-gestützte Spracherkennung für das Personal des Auftraggebers, die zum Beispiel das Diktat von Arztbriefen auch in mobiler zulässt, wird in die elektronische Patientenakte integriert. Das auftragsgegenständliche Softwaresystem umfasst alle grundlegenden Maßnahmen zur Erfüllung der Muss- und auch ein Kann-Kriterium aus dem der Förderung zugrundeliegenden Fördertatbestandes des KHZGs. Das zu erfüllende Kann-Kriterium ist: Das Vorhaben ermöglicht eine automatische Ableitung der Pflegeminuten je Pflegemaßnahme zur Kalkulation des Pflegebedarfes je Patientin bzw. Patient. Das zu überlassende Softwaresystem muss über Schnittstellen mit dem KIS der Auftraggebers (Dedalus ORBIS) verbunden werden. Die Schnittstellen und weitere Anforderungen an die Leistung sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.