Simultanübersetzung der Grossratssessionen

1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und …

CPV: 79540000 Servicios de interpretación
Plazo:
13 de enero de 2025 a las 00:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Organismo adjudicador:
Parlamentsdienst
Número de premio:
0f4e54fc-f402-4c69-bf33-c1e90eef498e

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Parlamentsdienst
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Beschreibung : 1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung gewählt, so am kommenden 2. März 2025. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt. Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums. Die Parlamentssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rates geleitet. Ein Mitglied des Grossen Rates, der das Wort wünscht, meldet sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Worterteilung erfolgt elektronisch und schaltet auf Knopfdruck das Mikrophon vor der Rednerin oder dem Redner ein. Die Abgeordneten können sich der deutschen oder französischen Sprache bedienen. Es kommt vor, dass Abgeordnete und Mitglieder des Staatsrates ihre Voten in beiden Sprachen abgeben. Die Voten im Grossratssaal werden über Kopfhörer an die Abgeordneten und an die Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzer übertragen. Den Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzern stehen vier Arbeitsplätze in zwei vom Grossratssaal räumlich getrennten und mit einer grossen Glasscheibe versehenen Kabinen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Mikrofon und Kopfhörer ausgerüstet und sind derzeit an ein Bosch DCN NG angeschlossen. Die Grossratsdebatten werden mittels Streaming sowohl auf der Internetsite des Grossen Rates als auch auf dem Fernsehsender Kanal 9 übertragen, wobei die Sprache (D/F) von den Ländereinstellungen des jeweiligen Browsers oder Netzwerks abhängt. Die Grossratsdebatten werden durch Spracherkennung auf einem Video-Server gespeichert und anschliessend vom Parlamentsdienst mit den Sessions-Metadaten für die schriftliche Version des Grossratsbulletins ergänzt. 2. Umfang Simultan zu verdolmetschen sind sämtliche Voten im Saal während der Sessionen auf folgenden Übersetzungswegen: Französisch-Deutsch Deutsch-Französisch Der jährliche Sessionsplan wird vom Büro des Grossen Rates festgesetzt. Es kann nach Anhören des Staatsrates die eine oder andere im Plan vorgesehene Session streichen oder kürzen. Grundsätzlich tagt der Grosse Rat in den Monaten März, Mai, Juni, September, November und Dezember während drei ganzen Tagen und einem halben Tag innerhalb einer Kalenderwoche. Die letzte Session der Legislatur findet anstatt im März im Februar statt. Zu Beginn der Legislatur versammelt sich der Grosse Rat im April an einem Tag zur konstituierenden Session. Bis auf die März- und Maisessions, die am Montag beginnen, beginnt die Session am Dienstag. Der Nachmittag des zweiten Sessionstages ist für die Arbeit in den Kommissionen reserviert (keine Verdolmetschung). Die Sitzungen des Grossen Rates finden in der Regel vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In ausserordentlichen Fällen kann die Sitzung jeweils um bis zu zwei Stunden verlängern werden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat kurzfristig die Einberufung einer Nachtsession beschliesst. Die Simultanübersetzung ist nach dem Gesagten in der Regel an 6 halben und 18 ganzen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer muss indes in der Lage sein, auf kurzfristig anberaumte Sitzungen zu reagieren. Der definitive und für beide Vertragsparteien verbindliche Sessionsplan wird dem Auftragnehmer erst 20 Tage vor Sessionsbeginn, nach der Vorbereitungssitzung des Büros des Grossen Rates, mitgeteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Simultanübersetzung auch ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates, z.B. für Konferenzen, Versammlungen und für Sitzungen beansprucht werden kann. Die Honorarzahlungen erfolgen nach den Sessionen aufgrund einer detaillierten Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Kennung des Verfahrens : 0f4e54fc-f402-4c69-bf33-c1e90eef498e
Interne Kennung : 0f4e54fc-f402-4c69-bf33-c1e90eef498e
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Beschreibung : 1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung gewählt, so am kommenden 2. März 2025. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt. Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums. Die Parlamentssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rates geleitet. Ein Mitglied des Grossen Rates, der das Wort wünscht, meldet sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Worterteilung erfolgt elektronisch und schaltet auf Knopfdruck das Mikrophon vor der Rednerin oder dem Redner ein. Die Abgeordneten können sich der deutschen oder französischen Sprache bedienen. Es kommt vor, dass Abgeordnete und Mitglieder des Staatsrates ihre Voten in beiden Sprachen abgeben. Die Voten im Grossratssaal werden über Kopfhörer an die Abgeordneten und an die Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzer übertragen. Den Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzern stehen vier Arbeitsplätze in zwei vom Grossratssaal räumlich getrennten und mit einer grossen Glasscheibe versehenen Kabinen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Mikrofon und Kopfhörer ausgerüstet und sind derzeit an ein Bosch DCN NG angeschlossen. Die Grossratsdebatten werden mittels Streaming sowohl auf der Internetsite des Grossen Rates als auch auf dem Fernsehsender Kanal 9 übertragen, wobei die Sprache (D/F) von den Ländereinstellungen des jeweiligen Browsers oder Netzwerks abhängt. Die Grossratsdebatten werden durch Spracherkennung auf einem Video-Server gespeichert und anschliessend vom Parlamentsdienst mit den Sessions-Metadaten für die schriftliche Version des Grossratsbulletins ergänzt. 2. Umfang Simultan zu verdolmetschen sind sämtliche Voten im Saal während der Sessionen auf folgenden Übersetzungswegen: Französisch-Deutsch Deutsch-Französisch Der jährliche Sessionsplan wird vom Büro des Grossen Rates festgesetzt. Es kann nach Anhören des Staatsrates die eine oder andere im Plan vorgesehene Session streichen oder kürzen. Grundsätzlich tagt der Grosse Rat in den Monaten März, Mai, Juni, September, November und Dezember während drei ganzen Tagen und einem halben Tag innerhalb einer Kalenderwoche. Die letzte Session der Legislatur findet anstatt im März im Februar statt. Zu Beginn der Legislatur versammelt sich der Grosse Rat im April an einem Tag zur konstituierenden Session. Bis auf die März- und Maisessions, die am Montag beginnen, beginnt die Session am Dienstag. Der Nachmittag des zweiten Sessionstages ist für die Arbeit in den Kommissionen reserviert (keine Verdolmetschung). Die Sitzungen des Grossen Rates finden in der Regel vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In ausserordentlichen Fällen kann die Sitzung jeweils um bis zu zwei Stunden verlängern werden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat kurzfristig die Einberufung einer Nachtsession beschliesst. Die Simultanübersetzung ist nach dem Gesagten in der Regel an 6 halben und 18 ganzen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer muss indes in der Lage sein, auf kurzfristig anberaumte Sitzungen zu reagieren. Der definitive und für beide Vertragsparteien verbindliche Sessionsplan wird dem Auftragnehmer erst 20 Tage vor Sessionsbeginn, nach der Vorbereitungssitzung des Büros des Grossen Rates, mitgeteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Simultanübersetzung auch ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates, z.B. für Konferenzen, Versammlungen und für Sitzungen beansprucht werden kann. Die Honorarzahlungen erfolgen nach den Sessionen aufgrund einer detaillierten Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Interne Kennung : 96d82f8a-b721-4ca5-b9c7-83d49efd4751

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Sion
Postleitzahl : 1950
Land, Gliederung (NUTS) : Valais / Wallis ( CH012 )
Land : Schweiz
Zusätzliche Informationen : Die Auftragserfüllung muss zwingend vor Ort erfolgen. Ferndolmetscher-Angebote werden nicht berücksichtigt.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Wie in den Ausschreibungsunterlagen auf simap.ch festgehalten.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Wie in den Ausschreibungsunterlagen auf simap.ch festgehalten.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Wie in den Ausschreibungsunterlagen auf simap.ch festgehalten.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschlagskriterien sind in den Dokumenten definiert.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Simap.ch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch, Französisch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/01/2025 00:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch
Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Parlamentsdienst
TED eSender : Simap.ch

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Parlamentsdienst
Registrierungsnummer : 57ea9d13-e928-48bd-9418-2a99f24a76f8
Postanschrift : Rue du Grand Pont 4
Stadt : Sion
Postleitzahl : 1950
Land, Gliederung (NUTS) : Valais / Wallis ( CH012 )
Land : Schweiz
Telefon : +41276062192
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : BVGER
Postanschrift : Postfach
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9023
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584652626
Internetadresse : https://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Simap.ch
Registrierungsnummer : CH001
Postanschrift : Holzikofenweg 36
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584646388
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 96d82f8a-b721-4ca5-b9c7-83d49efd4751 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/11/2024 08:50 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00731826-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 234/2024
Datum der Veröffentlichung : 02/12/2024