SIEM_SOC

Ausgeschrieben wird die Einführung und der Betrieb eines Managed Security Operations Centers (SOC) auf Basis eines vom Auftragnehmer zu liefernden und zu betreibenden Security Information and Event Management (SIEM) Systems für die AOK Sachsen-Anhalt. Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Erkennung von Bedrohungen sowie eine angemessene Reaktion darauf, um …

CPV: 72222100 Servicios de revisión estratégica de sistemas de información o de tecnología de la información, 72000000 Servicios TI: consultoría, desarrollo de software, Internet y apoyo, 48730000 Paquetes de software de seguridad
Lugar de ejecución:
SIEM_SOC
Organismo adjudicador:
AOK Sachsen - Anhalt
Número de premio:
AOK SAN 2025 - 0014

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : SIEM_SOC
Beschreibung : Ausgeschrieben wird die Einführung und der Betrieb eines Managed Security Operations Centers (SOC) auf Basis eines vom Auftragnehmer zu liefernden und zu betreibenden Security Information and Event Management (SIEM) Systems für die AOK Sachsen-Anhalt.
Kennung des Verfahrens : bf46530e-0106-47a6-92f7-699554f6de47
Interne Kennung : AOK SAN 2025 - 0014
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV begrenzen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48730000 Sicherheitssoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Die Datenhaltung und Bearbeitung hat ausschließlich und DSGVO-konform innerhalb Deutschlands (Standort des Rechenzentrums) stattzufinden.. Der Standort (physische Sitz) der Analysten des SOC-Services muss in Deutschland liegen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5938 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA5938 zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : SIEM_SOC
Beschreibung : Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Erkennung von Bedrohungen sowie eine angemessene Reaktion darauf, um die Informationssysteme / IT- Infrastruktur zu schützen. Somit sollen Störungen in der betriebenen kritischen Infrastruktur, sowie Folgeschäden effektiv vermieden werden. Der Auftragnehmer hat sich mit der Orientierungshilfe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung vertraut gemacht. Diese sowie weitere relevante regulatorische Vorgaben, wie die Anforderungen des IT-Sicher-heitsgesetzes (IT-SiG), Branchenspezifischen Standard (B3S) und der BSI-Standards für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), wird er als wesentliche Grundlage für die vertragsgemäße Erfüllung sowie die individuelle Umsetzung und Prüfung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigen. Qualitatives Ziel der Auftraggeberin ist die Erreichung des Reifegrad 3 nach Reife- und Umsetzungsgradbewertung (RUN) BSI bis spätestens 01/2026.
Interne Kennung : AOK SAN 2025 - 0014

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48730000 Sicherheitssoftwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Die Datenhaltung und Bearbeitung hat ausschließlich und DSGVO-konform innerhalb Deutschlands (Standort des Rechenzentrums) stattzufinden.. Der Standort (physische Sitz) der Analysten des SOC-Services muss in Deutschland liegen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/08/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertag tritt mit dem Zuschlag in Kraft und kann um weitere 12 Monate, bis längstens 31.08.2029, verlängert werden.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Handelsregisterauszug
Beschreibung : Mindestanforderung: Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate); ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Umsatz in den letzten 2 Jahren. Mindestanforderung (A-Kriterium) ist ein durchschnittlicher Umsatz im Bereich MDR/SOC-Dienstleistungen in Höhe von jeweils 2.000.000 EUR netto in den letzten 2 Jahren.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Mindestanforderung: Es sind 2 Referenzen von Kunden im Sektor Gesundheit, in dem der jeweilige Referenzgeber dem Anwendungsbereich des Anhangs 5 der BSI-KritisV unterfällt, einzureichen. Gefordert ist zugleich die abgeschlossene Einführung und die vollumfängliche Produktivsetzung eines MDR bzw. Managed-SOC innerhalb der letzten 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Teilnahmefrist. Es können maximal 3 weitere Referenzen hergereicht werden. (Zusatzreferenzen) Auf Anlage 2 - Referenzen wird verwiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 36
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Zertifizierungen und Testate
Beschreibung : Mindestanforderungen: Beim Einsatz von Cloud-Lösungen bzw. bei Bereitstellung Cloud basierter Dienste ist ein C5 Testat nachzuweisen. Außerdem sind aktuelle gültige Zertifizierungen nach ISO 27001/27002 oder BSI Grundschutz mit entsprechendem Testat vorzulegen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Analysten
Beschreibung : Mindestanforderung: Der Anbieter/Bewerber verfügt über mindestens 10 MDR/SOC-Analysten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 10
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mindestanforderung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR daraus resultierende Vermögensschäden, inklusive der Verletzung von Datenschutzbestimmungen, je Schadensereignis mindestens 2,50 Mio. EUR.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Standort
Beschreibung : Die Datenhaltung und Bearbeitung hat ausschließlich und DSG-VO-konform innerhalb Deutschlands (Standort des Rechenzentrums) stattzufinden. Der Standort (physische Sitz) der Analysten des SOC-Services muss in Deutschland liegen. Das Analystenteam hat in deutscher Sprache zu unterstützen. Die Auftraggeberin hält diese örtliche Einschränkung für erforderlich, um das gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzniveau gemäß § 80 Abs. 2 SGB X und Art. 44 ff DSGVO sicher einhalten zu können. Zwar lässt § 80 Abs. 2 SGB X grundsätzlich auch die Verarbeitung von Sozialdaten in einem Drittland, z.B. für das ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO vorliegt (soge-nannte "sichere" Drittländer), zu. Der EuGH hat in der Vergangenheit allerdings schon mehrfach solche Angemessenheitsbeschlüsse aufgehoben (Urteil vom 6. Oktober 2015, C?362/14; Urteil vom 16. Juli 2020, C-311/18), sodass nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass Angemessenheitsbeschlüsse für Drittländer, die heute bestehen oder die ggf. bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ergehen, für die Gesamtdauer der Vertragslaufzeit Bestand haben werden. Würden die verfahrensgegenständlichen Leistungen z.B. in Rechenzentren in einem Drittland realisiert, für das während der Vertragslaufzeit der Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO vom EuGH aufgehoben oder auf sonstige Weise beendet würde, dürften ab diesem Zeitpunkt keine (Sozial-)Daten der Auftraggeberin mehr in diesen Rechenzentren verarbeitet werden. Eine kurzfristige Auswechslung der Cloud-Infrastruktur, d.h. die Verlagerung in andere Rechenzentren oder auf andere Plattformen, ist allerdings aus technischen Gründen nicht möglich. Um sicherzustellen, dass der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auszuwählende Vertragspartner die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit in Übereinstimmung mit § 80 Abs. 2 SGB X, Art. 44 ff DSGVO erbringen darf, hat sich die Auftraggeberin - als Teil der Kritischen Infrastruktur - dafür entschieden, die Ausschreibung nur an Unternehmen mit Sitz in der EU zu richten und vorzugeben, dass die Infrastruktur, inkl. dem Einsatz der SOC-Analysten in Rechenzentren / Arbeitsorten in Deutschland realisiert sein muss.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 4

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Näheres regeln die Vergabeunterlagen, welche in der 2. Phase des Vergabeverfahrens an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen übermittelt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Implementierungs- und Servicekonzept
Beschreibung : Näheres regeln die Vergabeunterlagen, welche in der 2. Phase des Vergabeverfahrens an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen übermittelt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 14/04/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5938/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 06/06/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 22/04/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von: - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576;
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Sachsen - Anhalt -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK Sachsen - Anhalt -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer : DE258393558
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Justiziariat/Vergabestelle
Telefon : +49 3912878-45327
Fax : +49 3912878-845327
Internetadresse : https://san.aok.de/
Profil des Erwerbers : http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8ba9536c-50e2-4137-90d7-b054c2efcbf7 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/03/2025 15:30 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00199793-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 62/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/03/2025