Sanierung TW-Netz - Löschwasserbrunnen: Brunnenbau

Herstellung von 5 St. Löschwasserbrunnen im Zuge der Sanierung des Trinkwassernetztes auf dem Gelände des KIT Campus Nord, hier: Teilleistung Brunnenbau, Leistungsumfang gemäß Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung. siehe oben bzw. Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung

CPV: 45262220 Perforación de pozos de agua
Plazo:
29 de abril de 2025 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Sanierung TW-Netz - Löschwasserbrunnen: Brunnenbau
Organismo adjudicador:
Karlsruher Institut für Technologie
Número de premio:
515/35513054

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Karlsruher Institut für Technologie
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Sanierung TW-Netz - Löschwasserbrunnen: Brunnenbau
Beschreibung : Herstellung von 5 St. Löschwasserbrunnen im Zuge der Sanierung des Trinkwassernetztes auf dem Gelände des KIT Campus Nord, hier: Teilleistung Brunnenbau, Leistungsumfang gemäß Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung.
Kennung des Verfahrens : 9f4ec323-993c-42aa-9ef8-ded6cef0f192
Interne Kennung : 515/35513054
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262220 Brunnenbohrung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Stadt : Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl : 76344
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y035LNA Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf den§ 6e EU VOB/A-EU resp. die§§ 123 und 124 GWB und die vom Bieter abzugebende Eigenerklärung zur Eignung gemäß Angebotserklärung. Die vorgenannten VOB/A-EU-Regelungen und GWB? Gesetzestexte sind abrufbar unter: VOB Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU): https://www.verwaltungsvorschriften-im? internet.de/bsvwvbund 31012019 BWl781063060120180001604634.htm GWB § 123 und 124: https://www.gesetzeim? internet.de/gwb/ 123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 124.html.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrug :
Korruption :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern :
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Zahlungsunfähigkeit :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Sanierung TW-Netz - Löschwasserbrunnen: Brunnenbau
Beschreibung : siehe oben bzw. Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung
Interne Kennung : 515/35513054

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262220 Brunnenbohrung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Stadt : Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl : 76344
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 23/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 26/09/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : - Fünf Referenznachweise über vergleichbare Leistungen (Brunnenbau Trinkwasser- oder Löschwasserbrunnen) in den letzten fünf Kalenderjahren wie folgt: - Durchmesser > DN 400 (mind. 2 mit DN 600 oder größer) - Tiefe: > 30 m - Material: Edelstahl/PVC (mind. jeweils 1 von beiden) Zusätzlich können zu den Referenzen folgenden Angaben gefordert werden: Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Zertifikat DVGW W 120, Gruppe A 1: Dimension >DN 400, mind.Gruppe B2
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : - Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch Finanzamt ausgestellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : - Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ermittelt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Preis ist alleiniges Kriterium, da alle Anforderungen in der Leistungsbechreibung / den Vergabeunterlagen umfassend definiert sind.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 17/04/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y035LNA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) beträgt. Es bleibt dem AN jedoch überlassen, die Sicherheit auch durch die Hinterlegung von Geld zu leisten. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Für Mängelansprüche erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Abnahmezeitpunkt, sofern diese Summe eine Höhe von mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) aufweist. Dieser Betrag wird nicht verzinst. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Bürgschaft abgelöst bzw. die Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Mängelansprüchebürgschaft umgewandelt werden. Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird der Ablauf der vertraglich festgelegten Verjährungsfrist/en vereinbart (= Endtermin der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß Abnahmeprotokoll). Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Frist für den Eingang der Angebote : 29/04/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Unterlagen im Sinne von § 16a EU Abs.1 VOB/A-EU werden nachgefordert, bis auf: Angebotserklärung (siehe hierzu auch Angebotsaufforderung Seite 3).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 29/04/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe oben bzw. Vergabeunterla
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Karlsruher Institut für Technologie -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Karlsruher Institut für Technologie -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Karlsruher Institut für Technologie
Registrierungsnummer : DE2667494258
Postanschrift : Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Stadt : Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl : 76344
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
Telefon : +4972160825336
Internetadresse : http://www.kit.edu
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 54a117db-f024-4d94-bc61-864fe2a98054 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/03/2025 13:34 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00198694-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 61/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/03/2025